„Die Sperrung der Rahmedetalbrücke ist für die Menschen in der Stadt Lüdenscheid und der gesamten Region eine große Herausforderung“, sagte Verkehrsminister Oliver Krischer. „Deshalb ist es wichtig, dass trotz dieser Belastungen ein gutes und verlässliches ÖPNV-Angebot für die Menschen in der Stadt gemacht werden kann. Es verursacht für den Märkischen Kreis als Aufgabenträger Mehrkosten, weil zusätzliche Busse und Fahrpersonal notwendig sind. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an den Mehrkosten, damit für die Menschen in Lüdenscheid und Umgebung der ÖPNV auch während dieser herausfordernden Zeit gesichert ist.“
Landrat Marco Voge ergänzte: „Dass sich das Land NRW an den Mehrkosten beteiligt, ist eine sehr gute Nachricht. Nach der Brückensperrung im Dezember 2021 hat die MVG in kürzester Zeit in Absprache mit uns als Kreis ihr Angebot auf die besondere Situation angepasst. Ziel war es, den ÖPNV aufrecht zu erhalten. Das geht natürlich mit Mehrkosten einher, die der Kreis bisher getragen hat. Deshalb habe ich unserem NRW-Verkehrsminister geschrieben und um Unterstützung gebeten. Minister Krischer und allen Beteiligten bin ich sehr dankbar für die konkrete Hilfe des Landes. Auch den Kolleginnen und Kollegen in der Kreisverwaltung sowie bei der MVG gilt mein Dank.“
Hintergrund
Die Märkische Verkehrsgesellschaft ist das kommunale Verkehrsunternehmen des Märkischen Kreises. Aufgrund der durch die Umleitungen entstehenden Verkehrsbelastungen in der Stadt Lüdenscheid seit der Sperrung der Rahmedetalbrücke Ende des Jahres 2021 sind die Umlaufpläne des Verkehrsunternehmens nicht mehr darstellbar. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten des Fahrpersonals können nicht mehr eingehalten werden. Hierauf hat das Unternehmen kurzfristig durch die Anmietung zusätzlicher Busse und Einstellung von Fahrpersonal reagiert und mit Fortdauer der Sperrung den Fahrplan an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Dadurch entstehen dem Unternehmen und damit dem Märkischen Kreis als Eigentümer unvorhersehbare Mehrkosten. An diesen Mehrkosten beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen, rückwirkend ab Dezember 2021 und bis zum voraussichtlichen Ende der Sperrung im Jahr 2026, mit knapp 600.000 Euro jährlich. Die Maßnahme ist Teil der Förderung nach Paragraf 14 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen.