Eine auffällige Autofahrt auf der Volmestraße zwischen Brügge und Schalksmühle hat für einen 51-jährigen Mann aus Schalksmühle nun ein juristisches Nachspiel gehabt. Vor dem Amtsgericht Lüdenscheid wurde er am Donnerstag, 22. Januar, wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt sowie zweier weiterer Verkehrsdelikte verurteilt.

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Ausgangspunkt für die Verhandlung war der 12. März 2025 gegen 17.30 Uhr. Ein Autofahrer aus Hagen bemerkte auf der Volmestraße das unsichere Fahrverhalten eines vorausfahrenden Wagens und alarmierte die Polizei. Vor Gericht schildert er: „Das Fahrzeug ist schwankend gefahren – vom Standstreifen über die Mittellinie, beinahe in eine Felswand.“ Als der Wagen fast mit einem geparkten Auto kollidiert sei und erst im letzten Moment ruckartig eingelenkt habe, habe er die Polizei angerufen. Diese habe ihn angewiesen, dem Fahrzeug weiter zu folgen.

Alkoholgeruch und wackliger Gang

Auf der Bergstraße in Schalksmühle stoppten Polizeibeamte schließlich den gemeldeten Fahrer. Eine Polizistin berichtet vor Gericht: „Von ihm ging ein starker Alkoholgeruch aus und sein Gang war schon etwas wacklig.“ Sie beschreibt das damalige Verhalten des Mannes als aggressiv und gleichzeitig redselig, seine Stimmung habe stark geschwankt. „Er hat sich sehr aufgeregt und geweint“, sagt die 23-jährige Beamtin aus. Ihre Kollegin bestätigt den Alkoholgeruch vor Gericht. Vor Ort habe der Angeklagte damals angegeben, zwei Schnäpse getrunken zu haben. Ein Atemalkoholtest ergab 0,64 Promille.

Vor Gericht geht es anschließend um die Frage, ob der Angeklagte aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr fahrtüchtig gewesen war. Der Verteidiger bestreitet dies und führt an, sein Mandant habe sich während der Fahrt über die Freisprechanlage in einem emotionalen Streit befunden: „Die Aufregung hat das Fahrverhalten verursacht, nicht der Alkohol.“ Dass er kurz vor dem parkenden Auto eingelenkt hatte, spräche für das Telefonat während der Fahrt, so der Anwalt weiter. Zudem habe sich der 51-Jährige trotz der 0,64 Promille für fahrtüchtig gehalten.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Das Gericht folgt dieser Argumentation nicht. Der Richter zeigt sich überzeugt, dass der Angeklagte alkoholbedingt so auffällig gefahren war. Ausschlaggebend sei dabei auch eine frühere Verurteilung: Vor einigen Jahren war der Mann bereits mit 0,87 Promille durch eine ähnliche Fahrweise aufgefallen und ebenfalls wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verurteilt worden.

Das Amtsgericht verhängt eine Geldstrafe von 4800 Euro sowie eine Sperre der Fahrerlaubnis von neun Monaten. In das Urteil fließen zudem zwei weitere Delikte ein: Nachdem dem Angeklagten am 12. März 2025 der Führerschein entzogen worden war, wurde er am 12. und 26. Juni 2025 dennoch am Steuer seines Autos in Plettenberg auf der Lennestraße angetroffen. Diese Fahrten ohne Fahrerlaubnis räumt der Schalksmühler ein. Sein Anwalt erklärt hierzu, der Angeklagte sei aus Angst um seinen Arbeitsplatz mit dem Auto gefahren, da er bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig zu spät gekommen wäre.