Auf dem städtischen Friedhof in Holthausen werden in Zukunft auch muslimische Bestattungen möglich sein. Dafür wird zunächst eine Gräberreihe reserviert. Eine Ausweitung ist bei Bedarf möglich. Dies beschloss der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig.
Mehrere muslimische Glaubensgemeinschaften hatten das Anliegen an die Stadt herangetragen, auch muslimischen Einwohnerinnen und Einwohnern eine Bestattung in ihrem Wohnort zu ermöglichen. Benötigt würde dafür ein zusammenhängender Friedhof oder Friedhofsteil, der Platz für ausreichend Gräber bietet.
Dafür biete sich der städtische Friedhof in Holthausen an, führte die Stadtverwaltung in ihrer Sitzungsvorlage aus. Dort seien zwei Gräberreihen komplett frei. Weitere drei Reihen seien fast frei. Der Friedhofsteil werde aktuell nicht genutzt und sei bis auf die einzelnen verbleibenden Gräber mit Rasen überwachsen. Ein großer Teil des Bereichs sei bereits durch Hecken vom übrigen Friedhof abgegrenzt.
Für die Umwandlung in einen muslimischen Friedhofsteil müssten lediglich die Löcher in der Hecke neu bepflanzt werden, wofür sich die muslimischen Vereine Plettenbergs bereits angeboten haben. Darüber hinaus müssten die Wege ausgebessert werden, was bei einer erneuten Nutzung des Friedhofsteiles auch für andere Konfessionen nötig wäre.
Die muslimischen Einzelgräber könnten zunächst in der oberen, aktuell bereits freien Gräberreihe angelegt werden und über die Jahrzehnte auf die weiteren vier Grabreihen ausgeweitet werden. Geschätzt wird, dass die Ruhezeiten der aktuell noch belegten Gräber innerhalb dieses Friedhofsteiles abgelaufen sein werden, wenn die muslimischen Bestattungen an diese Gräber heranreichen.

Bei muslimischen Bestattungen werden die Verstorbenen durch das Bestattungsinstitut oder Angehörige gewaschen und vorbereitet. Auf dem Friedhof wird die oder der Verstorbene aufgebahrt und mit einem Gebet verabschiedet. Anschließend erfolgt die Beisetzung durch die Familie und Angehörige. Dazu wird ein Leichentuch anstelle des Sarges verwendet. Dies ist in Plettenberg bereits auf Antrag in der aktuellen Fassung der Friedhofssatzung erlaubt und stellt somit keine Herausforderung dar.
Bei den Gräbern handelt es sich vorrangig um Einzelgräber. Die Pacht und Pflege des Grabes stimmen ebenfalls mit den Regelungen der Friedhofssatzung überein. Der Aufwand für den Baubetriebshof für das Ausschachten und Verfüllen des Grabes ist identisch zu den bereits praktizierten Bestattungen. Es entsteht somit kein Mehraufwand.