Der städtische Baubetriebshof ist emsig im Einsatz, um nach dem Schneefall die Straßen und Wege von Schnee und Eis zu räumen. Die Stadtverwaltung bittet auch die Plettenberger Bürgerinnen und Bürger, an ihren Teil der Räum- und Streupflicht zu denken.

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Die Räum- und Streupflicht ist in Plettenberg durch die städtische Straßenreinigungssatzung, wie allgemein üblich, grundsätzlich auf die Eigentümerinnen und Eigentümer angrenzender Grundstücke übertragen.

Daher appelliert die Stadtverwaltung mit Blick auf zum Teil verschneite oder vereiste Gehwege an alle, ihre Räum- und Streupflicht zu erfüllen, um niemanden zu gefährden. Natürlich sollten aber auch alle Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten anpassen, zumal einzelne Glättestellen kaum ganz zu vermeiden sind.
Insbesondere die Gehwege sind in einer Breite von rund 1,50 Metern von Schnee und Eis bestmöglich freizuhalten. Sind die Gehwege schmaler, gilt die Räumpflicht für die gesamte Breite. „Bei der Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sollten abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden eingesetzt werden“, so Ordnungsamtsleiter Thorsten Spiegel. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch möglichst nicht beeinträchtigt wird. Einläufe und Hydranten sind freizuhalten.

Die Beseitigung von Schnee und Glätte soll gegen 7 Uhr (an Sonn- und Feiertagen 9 Uhr) erfolgt sein. Fällt im Tagesverlauf erneut Schnee, sollte dieser nach Beendigung des Schneefalls erneut beseitigt werden. Auch nach sich neu bildender Eisglätte muss reagiert werden. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Eigentümer Schneeüberhänge und Eiszapfen an Gebäuden unverzüglich beseitigen sollten.

Die Stadt empfiehlt Grundstückseigentümern außerdem, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Bei einem selbst genutzten Haus könne im Schadensfall nach einem fahrlässigen Räumpflichtverstoß unter Umständen die private Haftpflichtversicherung helfen. Bei Vermietung oder Mehrfamilienhäusern bedürfe es hierfür oft einer entsprechenden Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.