Im Vergleich der fünf südwestfälischen Kreise liegt der Kreis Soest mit 93 Prostituierten vor dem Kreis Siegen-Wittgenstein (61), dem Hochsauerlandkreis (57), dem Märkischen Kreis (28) sowie dem Schlusslicht Kreis Olpe mit 11. Einzig im Kreis Olpe ist die Anzahl der Prostituierten gegenüber dem Vorjahr (4) gestiegen.
Landesweit 7.419 Prostituierte
Landesweit ist die Zahl der Damen mit gültiger Anmeldung im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 859 Personen gestiegen. Sie lag laut IT.NRW aber unter dem Vor-Corona-Niveau (9.472). Insgesamt boten in Nordrhein-Westfalen 7.419 Prostituierte ihre Liebesdienste an.
Mit 39,7 Prozent hatten die in Nordrhein-Westfalen gemeldeten Prostituierten Ende 2022 am häufigsten eine rumänische Staatsangehörigkeit; 19,4 Prozent waren Deutsche. Am dritthäufigsten hatten Prostituierte die bulgarische Staatsangehörigkeit (12,1 Prozent); es folgten polnische
(4,8 Prozent) und spanische (4,5 Prozent) Staatsangehörige.
13 Liebesdienerinnen aus dem Ausland
Von den 28 im Märkischen Kreis gemeldeten Prosituierten hatten 15 einen deutschen Pass, 13 hatten verschiedene Herkunftsländer. Drei Liebesarbeiterinnen waren unter 21 Jahre alt, 21 im Alter zwischen 21 und 50 Jahre, vier waren älter als 45. Knapp vier Fünftel (78,4 Prozent) der in NRW angemeldeten Prostituierten waren zwischen 21 und 45 Jahren alt. 17,5 Prozent waren 45 Jahre alt oder älter und weitere 4,1 Prozent waren 18 bis 20 Jahre alt.
Die Ergebnisse der Statistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz basieren auf den Angaben der für die Anmeldungen zuständigen Behörden. Für die Prostituierten besteht seit dem 1. Juli 2017 eine Anmeldepflicht. Zur Zahl nicht angemeldeter Prostituierter liegen keine Angaben vor.
Kernpunkte des neuen Gesetzes sind:
- Anmeldepflicht sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung für alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätige.
- Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiberin bzw. des Betreibers.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Prostituiertenschutzgesetz müssen sich alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätigen anmelden und gesundheitlich beraten lassen. Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt dazu eine Erlaubnis. Die bekommt er bei der jetzt zuständigen Ordnungsbehörde des Märkischen Kreises. Zehn Bordelle, acht Wohnungen und zwei Wohnwagen, in denen das Gewerbe betrieben wird, waren dem Kreis im Jahr 2017 gemeldet worden. 28 Prostituierte sind bekannt, hinzukamen 60 Damen eines bundesweit agierenden und in Lüdenscheid ansässigen Escort-Service.
Kondome sind seit 2017 Pflicht
Mit dem neuen Gesetz werden alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt. Es gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel auch Tantra-Massagen oder Escort. Ebenso gilt das Gesetz für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie zum Beispiel freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. für ihre sexuellen Dienstleistungen erhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern. Neu ist auch die Kondompflicht, die seit 2017 gilt.
Die Kreisverwaltung hat mehrere Auskunftsstellen eingerichtet.
Anmeldung für die Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter: Telefon 02351/966-6322, Kreishaus Lüdenscheid, Raum 334.
Gesundheitsberatung: Telefon 02351/966-6666, Kreishaus Lüdenscheid, Raum 069.
Anmeldung und Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes: Telefon 02351/966-6322, Kreishaus Lüdenscheid, Raum 334.
Alle weiteren Informationen gibt es im Internet auf der Homepage www.maerkischer-kreis.de. Einfach in die Suchfunktion das Stichwort „Prostituiertenschutzgesetz“ eingeben.