Die Änderung besagt, dass im Fall von länger andauernden Sperrungen von Bundesfernstraßen den Anwohnern an Umleitungsstrecken die notwendigen Ausgaben für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstattet werden.
Konkret heißt das: Ab sofort können die Eigentümer von Gebäuden an den zwei zentralen Umleitungsstrecken U39 und U16 Anträge für den Einbau von Lärmschutzfenstern und Lüftern stellen.
Drei Kriterien für die Erstattung
Für die Erstattung der Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden entlang der Umleitungsstrecke müssen drei Kriterien erfüllt werden: Der vom Straßenverkehr ausgehende Lärm muss um mindestens drei Dezibel erhöht sein, der Lärm muss 64 Dezibel am Tag (6 bis 22 Uhr) oder 54 Dezibel in der Nacht (22 bis 6 Uhr) überschreiten und die Verkehrszunahme muss voraussichtlich länger als zwei Jahre andauern. Diese Kriterien werden an den beiden genannten Umleitungsstrecken erfüllt. Das neue Gesetz wird nun erstmals in Lüdenscheid angewendet, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. „Wir tun alles dafür, um den Neubau der Talbrücke Rahmede an der A 45 zügig und effektiv zu planen – und die Menschen vor Ort möglichst wenig zu belasten.
Deshalb helfen wir den Bürgerinnen und Bürgern bei Vorkehrungen für den Lärmschutz und haben das Bundesfernstraßengesetz angepasst. Dies ist ein wichtiger Schritt, der zeigt, dass wir die Situation in Lüdenscheid sehr ernst nehmen und den Anwohnern schnell und bürgernah helfen wollen“, sagt Bundesverkehrsminister Volker Wissing zu der kurzfristig beschlossenen
Gesetzesänderung.
Das Büro Brückenbauer hilft bei der Antragsstellung
Auf der Homepage des Büro Brückenbauer finden betroffene Bürgerinnen und Bürger nicht nur Informationen über die mögliche Erstattung von Lärmschutzmaßnahmen. Nach erfolgreicher Registrierung sendet das Team rund um den Bürgerbeauftragten Sebastian Wagemeyer dem Antragsteller oder der Antragstellerin das nötige Antragsformular zu und hilft aktiv durch den Prozess.









