Das Bundeskabinett hat in der Woche vor Weihnachten beschlossen, den Abschuss sogenannter Problemwölfe künftig zu erleichtern. Die dafür nötige Änderung des Bundesjagdgesetzes wird im neuen Jahr im Deutschen Bundestag beraten.
Künftig soll der Wolf in das Bundesjagdrecht und damit in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen werden. Parallel dazu sind notwendige Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen. Ziel ist es, Rechtssicherheit und klare Regeln zu schaffen - ein Anliegen, das aus der landwirtschaftlichen Praxis seit Langem eingefordert wird.
Gerade im Sauerland mit seiner landwirtschaftlich geprägten Struktur, den vielen Schafhaltern und der offenen Weidelandschaft ist der Handlungsdruck besonders hoch. Wiederholte Wolfsrisse, steigende Kosten für Herdenschutz und eine wachsende Verunsicherung haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Betriebe an ihre Belastungsgrenzen gebracht. Vor allem Nebenerwerbslandwirte denken an eine Geschäftsaufgabe oder haben ihre Tätigkeiten schon eingestellt.
Dazu erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Florian Müller (CDU): „Damit das Sauerland seinen unverwechselbaren Charakter als Kulturlandschaft behält, müssen wir Problemwölfe im Zweifel auch abschießen können. Die geplante Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt, um rechtssichere, schnellere und praxistaugliche Entscheidungen zu ermöglichen und den Ländern sowie den zuständigen Behörden mehr Handlungsspielraum zu geben. Ziel ist es, effektiven Weidetierschutz zu gewährleisten, ohne langwierige und schwer umsetzbare Verfahren. Artenschutz und Weidetierschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden."
23,4 Millionen Euro für Herdenschutzmaßnahmen
Der Gesetzentwurf stellt zugleich klar, dass präventive Schutzmaßnahmen weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Maßnahmen wie Zäune, Herdenschutzhunde und weitere Schutzvorkehrungen sollen auch künftig finanziell gefördert werden. Nach Angaben des zuständigen Agrarministeriums wurden in den vergangenen Jahren rund 23,4 Millionen Euro für Herdenschutzmaßnahmen bereitgestellt; zusätzlich flossen etwa 780.000 Euro als Ausgleichszahlungen an betroffene Weidetierhalter. „Der Wolf ist ein Wildtier, das sehr lange nicht mehr bei uns vorgekommen ist. Wir müssen ein Miteinander organisieren. Dort, wo der Wolf wiederholt Schaden anrichtet, müssen deshalb klare und konsequente Eingriffsmöglichkeiten bestehen", so Müller abschließend.








