Eine diagnostizierte impulsive Persönlichkeitsstörung macht es einer 36 Jahre alten Frau aus Lüdenscheid unmöglich, ihre Gefühle zu kontrollieren. „Ich neige dazu, dass meine Emotionen überhand nehmen. Sei es Wut oder Trauer. Zum Beispiel mit dem Jugendamt (ihr fünfjähriges Kind lebt bei Pflegeeltern) oder dem Vater meines Kindes. Da ist es öfter zu Gewalt gekommen“, erklärt die Frau im Amtsgericht Lüdenscheid. Dort sitzt sie wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung auf der Anklagebank.
Am 19. Juni 2022 war die Frau in Lüdenscheid in einem Hausflur mit einem Nachbarn aneinander geraten. Die 36-Jährige hatte ihrem Gegenüber eine Metallflasche an den Kopf geworfen, was eine Platzwunde zur Folge hatte. Anfang 2023 ist sie auf dem Weg zum Kindergarten, um ihren Sohn abzuholen. Als sie sich, mit dem Wunsch, pünktlich an der Kita zu sein, in einen bereits vollen Bus quetschen will, gerät die Lüdenscheiderin lautstark mit der Busfahrerin aneinander. Die Polizei wird gerufen. Die Angeklagte verweigert die Angabe ihrer Personalien, haut ab. Zwei Beamte nehmen die Verfolgung auf. Eine Polizistin greift der 36-Jährigen von hinten an die Schulter. Daraufhin dreht sich die Gestoppte um, und versucht, die Beamtin mit Faustschlägen zu treffen – ohne Erfolg. Und auch ihre Tritte in Richtung der Beamten, die die Frau am Boden fixieren, gehen ins Leere.
Richter geht von verminderter Straffähigkeit aus
Im Gericht gibt die Lüdenscheiderin bezüglich des Vorfalls im Treppenhaus an, der Nachbar habe sie brutal gegen eine Scheibe gedrückt. Aus Angst vor einem weiteren Angriff, habe sie ihm die Flasche an den Kopf geworfen. Zum Geschehen am Bus erklärt sie, nicht mitbekommen zu haben, dass es sich bei der Person, die ihr an die Schulter gegriffen hatte, um eine Polizistin handelte. Sie gibt sowohl Schläge, als auch Tritte zu. Bislang hat die Angeklagte noch keine Eintragungen im Vorstrafenregister. Allerdings waren in der Vergangenheit mehrfach Verfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung eingestellt worden. Der Richter geht aufgrund der psychischen Erkrankung der 36-Jährigen von verminderter Schuldfähigkeit aus. Er verurteilt sie zu 900 Euro Geldstrafe. Den Betrag kann die Bürgergeldempfängerin in Raten abzahlen.