Lüdenscheid. An einer Obdachlosenunterkunft in Lüdenscheid ruft der Hausmeister in der Nacht auf den 24. November vergangenen Jahres die Polizei. Es herrscht Unruhe an der Einrichtung. Als die Beamten eintreffen, stoßen sie auf eine zierliche Frau. Die 45-Jährige ist stark alkoholisiert. Später werden 2,4 Promille bei ihr gemessen. Um für Ruhe zu sorgen, fordern die Polizisten die Frau auf, in ihr Zimmer zu gehen.
Doch davon hält die 45-Jährige nichts. In Gegenwart ihrer 19-jährigen Tochter beleidigt sie die Polizisten mit den Worten Arschloch und Hure. Beim Versuch der Beamten, die Frau zu fixieren, sperrt diese sich, tritt in Richtung der Beamten – ohne Treffer. Auf dem Weg zur Polizeiwache spuckt die 45-Jährige mit dem Ziel, eine Polizistin zu treffen. Auch dieses Mal erfolglos. Ihr Verhalten zieht ein Strafverfahren im Amtsgericht Lüdenscheid nach sich.
„Sie hat uns beleidigt“
„Ich kann mich nicht so richtig erinnern. Ich weiß nicht, ob mir jemand etwas ins Glas getan hat. Ich entschuldige mich. Ich wollte das nicht“, sagt die Angeklagte aus. „Sie hat uns beleidigt. Sie hat nach uns getreten. Sie hat sich die ganze Zeit gesperrt. Im Streifenwagen hat sie in Richtung meiner Kollegin gespuckt“, fasst ein Polizist vom Einsatz das Geschehen zusammen. Da die 45-Jährige kleiner und schmaler Statur sei, hätten sie sie gut in den Griff bekommen, erklärt der 31-Jährige. Niemand sei verletzt worden.
Vorstrafen hat die Angeklagte nicht. Das Gericht stellt einen Teil der Vorwürfe ein. Für den übrig gebliebenen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und den tätlichen Angriff gibt es 750 Euro Geldstrafe. Für die von Sozialleistung lebende Lüdenscheiderin eine deutlich spürbare Summe. Aufgrund der Alkoholisierung geht das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit aus.