In Lüdenscheid ist bei einem zweiten Bienenstand die Amerikanische Faulbrut nachgewiesen worden. Das Veterinäramt des Märkischen Kreises hat deshalb im südlichen Stadtgebiet einen weiteren Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer eingerichtet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist in Kraft.
Bereits im Mai war nach einem Faulbrut-Fall im östlichen Stadtgebiet ein Sperrbezirk eingerichtet worden. Damit bestehen in Lüdenscheid derzeit zwei Schutzzonen.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut von Bienenvölkern befällt. Übertragen wird der Erreger „Paenibacillus larvae“ durch infektiöse Sporen. Erwachsene Bienen erkranken nicht. Befallene Völker müssen saniert oder im schlimmsten Fall getötet werden.
Keine Gefahr für Menschen
Für Menschen ist die Erkrankung nach Angaben des Märkischen Kreises ungefährlich. Auch Honig kann weiterhin ohne Einschränkungen verzehrt werden.
Für Imker im neuen Sperrbezirk gelten besondere Vorgaben. Sie müssen ihren aktuellen Bienenbestand und die genauen Standorte unverzüglich beim Veterinäramt melden. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht entfernt und keine Bienen in das Gebiet gebracht werden. Auch Bienenvölker, Waben, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte dürfen die betroffenen Bienenstände nicht verlassen.
Das Veterinäramt kündigt an, sämtliche Bienenstände innerhalb des Sperrbezirks zeitnah zu untersuchen.
Kontakt für betroffene Imker: Veterinäramt des Märkischen Kreises, Tel. 02351 9666551, E-Mail: [email protected]. Die aktuellen Schutzzonen sowie Meldebogen und Allgemeinverfügungen stellt der Märkische Kreis online bereit.






