Die Stadt Lüdenscheid plant eine deutliche Anpassung der Grundsteuer B. Hintergrund sind aktuelle Urteile der Verwaltungsgerichte sowie eine Empfehlung des Städtetages NRW. Demnach soll die bisherige Praxis unterschiedlicher Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke vorerst aufgegeben und ein einheitlicher Hebesatz eingeführt werden. Im Ergebnis bedeutet das: Wohnen wird teurer. Die Fraktion Die Linke will das mit einem Änderungsantrag abwenden.
Konkret schlägt die Verwaltung dem Rat vor, in seiner Sitzung am 20. April rückwirkend zum 1. Januar einen einheitlichen Hebesatz von 1190 Prozent festzulegen. Für Eigentümer von Wohngrundstücken bedeutet das eine Erhöhung der Grundsteuer um rund 25,8 Prozent, während Eigentümer von Nichtwohngrundstücken und gemischt genutzten Immobilien um etwa 32,6 Prozent entlastet werden. Insgesamt soll die Maßnahme aufkommensneutral sein, das heißt, die städtischen Einnahmen bleiben in Summe unverändert.
Empfehlung des Städtetags NRW
Die Abkehr von differenzierten Hebesätzen erfolgt aufgrund gerichtlicher Entscheidungen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte diese Praxis grundsätzlich für rechtswidrig, während das Verwaltungsgericht Düsseldorf insbesondere die konkrete Ausgestaltung mit einem Verhältnis von 1:2 kritisierte und einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sah. Auf dieser Grundlage empfahl der Städtetag NRW, differenzierende Hebesätze vorerst auszusetzen, um hohe Steuerausfallrisiken zu vermeiden.
Keine Alternative zur Umstellung
Die Stadt reagiert damit auch auf erhebliche finanzielle Risiken. Laut Kämmerer Sven Haarhaus könnten bei Beibehaltung der bisherigen Regelung jährlich Millionenbeträge an Einnahmen ausfallen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sieht die Verwaltung keine Alternative zur Umstellung.
Die endgültige rechtliche Klärung wird vom Oberverwaltungsgericht Münster erwartet. Es wird sich voraussichtlich noch in diesem Jahr mit dem Thema befassen. Bis dahin setzt die Stadt auf eine rechtssichere Übergangslösung. Eine Rückkehr zu differenzierten Hebesätzen bleibt perspektivisch möglich.
Die neuen Steuerbescheide sollen nach einem entsprechenden Ratsbeschluss voraussichtlich Anfang Mai 2026 verschickt werden.
Die Linke stellt Änderungsantrag
Die Fraktion Die Linke will mit einem Änderungsantrag den drastischen Anstieg der Grundsteuer B verhindern. Kern des Antrags für die Ratssitzung am 20. April ist die Absenkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 883 Prozent, anstelle der von der Verwaltung vorgeschlagenen 1190 Prozent. Ziel ist es, eine zusätzliche finanzielle Belastung für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümer zu vermeiden und die Wohnkosten stabil zu halten.
Zur Gegenfinanzierung wird eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 499 auf 539 Prozent vorgeschlagen. Die Fraktion Die Linke hält diese Anpassung für Unternehmen für zumutbar, da sie von der deutlichen Senkung der Grundsteuer profitieren würden. Insgesamt handele es sich um eine Umverteilung der Steuerlast, die für die Stadtkasse aufkommensneutral sei und eine prognostizierte Haushaltslücke von rund 5,5 Millionen Euro schließe.
In der Begründung wird zudem auf die angespannte finanzielle Lage der Stadt verwiesen, die unter anderem auf strukturelle Defizite sowie unzureichende finanzielle Ausstattung durch Bund und Land zurückgeführt wird.
Insgesamt zielt der Antrag darauf ab, die Belastungen zwischen Wirtschaft und Einwohnern neu zu verteilen, den städtischen Haushalt zu stabilisieren und einen Anstieg der Wohnkosten zu vermeiden.










