Auf rund 400 bis 500 Seiten steckt der Nahverkehrsplan Ziele für den Verkehr in den kommenden fünf bis zehn Jahren ab. Er umfasst den ÖPNV, etwa das Busangebot. Die Stadtverwaltung soll in vier bis sechs Wochen Stellung zu dem neuen Plan beziehen.
Um die Kommunen bei der Planung mit ins Boot zu holen und sie bei Entscheidungsprozessen mitzunehmen, referierte Bruch ausführlich über den aktuellen Stand des Plans. Dies sei besonders wichtig, da Kierspe bei den vergangenen Maßnahmen übergangen worden sei, Stichwort: die gestrichene Bus-Linie 59 fürs Volmetal.
Auch der Schnellbusverkehr zur Universität Siegen ist Teil des Leistungsverzeichnis des neuen Plans, verriet Bruch. Und ein weiteres Bus-Angebot bedarf der Prüfung: der BEA-Bus, der ähnlich wie ein Taxi seinen Fahrgast auf Zuruf abholt und vorgegebene Haltestellen ansteuert. Dennoch: „Es ist kein Tür-zu-Tür-Transport“, betonte Bruch. In Meinerzhagen und Valbert läuft dazu derzeit ein Versuch. Weitere Anliegen: die Anbindung von Rönsahl nach Ohl, Wipperfürth und Marienheide.
Stichproben von 2015
Die derzeit vorliegenden Daten seien veraltet: „Sie beruhen auf Stichproben von 2015“, so Bruch. Neue Daten sollen zeigen, welches Liniensystem zum Bewegungsverhalten der Bürger passt.
Bruch fragte in die Runde: „Was möchten wir in Kierspe an Qualität? Wo drückt der Schuh? Was sind Konzepte und Wünsche?“ Ansprechpartner für die Kommunalpolitik sei in diesen Fragen die Stadtverwaltung.
Bund und Land: Vorgaben erfüllen
Der Plan muss zudem bundes- und landesgesetzliche Vorgaben befolgen. Inhalte des Bundesgesetzes sind etwa Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Barriefreiheit und Angebote für den öffentlichen Verkehr. Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass Regionalisierungsmittel erhöht werden sollen – gekoppelt an Qualitäts- und Bedienungsmerkmale. Das Land schreibt neben Klima- und Umweltschutz auch Maßnahmen für den Rad- und Fußverkehr vor. So soll etwa ein Radverkehrsbeauftragter eingestellt werden. Zu berücksichtigen ist auch der Städtebau.
Entscheidung trifft der Kreis
Die Märkische Verkehrsgesellschaft ist als Aufgabenträger für die Verkehrsvergaben zuständig. Diese seien für 2026 geplant. Für den Nahverkehrsplan gelte es, drei Schritte umzusetzen. Schritt eins: den Bedarf für eine Kommune aufstellen. Schritt zwei: Maßnahmen erarbeiten, die den Bedarf decken. Schritt drei: die Finanzen prüfen. „Wir wollen nicht in unserem Elfenbeinturm sitzen, sondern möchten Sie mitnehmen“, sagte Bruch dem Ausschuss zu. Dennoch: Die Entscheidungen trifft der Kreistag.









