Gleich zweimal soll eine 24 Jahre alte Frau aus Lüdenscheid bei Internetgeschäften betrogen haben. Am 19. November 2023 und am 22. Februar 2024 soll sie bei Ebay Figuren für die Toniebox und ein Tablet zum Kauf angeboten haben.
140 Euro sollen Käufer auf das Konto der Lüdenscheiderin überwiesen, die Waren aber nie erhalten haben. Sie erstatten Anzeige wegen Betruges. Die 24-Jährige sollte sich daraufhin im Amtsgericht Lüdenscheid dem Vorwurf stellen.
Doch trotz ordnungsgemäßer Ladung erschien sie nicht zum Prozess. Stattdessen meldete sie sich am Verhandlungstag telefonisch beim Gericht. Sie gab an, krank, ja sogar bettlägerig zu sein und deshalb nicht kommen zu können. Da der Richterin kein Attest, das der Angeklagten eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte, vorlag, gab es ein Urteil auf schriftlichem Weg.
Die Vorsitzende erließ einen Strafbefehl über 1.050 Euro Geldstrafe. Die bereits wegen Diebstahls vorbestrafte Lüdenscheiderin kann die Entscheidung akzeptieren und den Betrag zahlen, oder Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Dann käme es zu einem erneuten Termin im Gericht.