Ernüchternd findet die UWG Kierspe den aktuellen Stand des vor elf Jahren geplanten Volmetal-Radweges. In einem Schreiben an den NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer fragen UWG-Fraktionsvorsitzender Clemens Wieland und sein Stellvertreter Rüdiger Däumer, woran die Realisierung des Projektes, das die Oben an der Volme-Kommunen miteinander verbinden sollte, scheitert.
Die Lokalpolitiker weisen in diesem Zusammenhang auf das Gesetz zur Einführung des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes NRW sowie zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes vom 9. November 2021 hin. Ziel des Gesetzes ist es, die Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität im Land Nordrhein-Westfalen und damit einen Beitrag für eine insgesamt nachhaltige Mobilität zu leisten. Landesweit soll der Radverkehr so attraktiv werden, dass sich mehr Menschen für das Rad entscheiden können.
Für die Regionale 2013 „Oben an der Volme“ wurden von den Kommunen Meinerzhagen, Kierspe, Halver und Schalksmühle sowie Lüdenscheid das Regionale Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept (RIEHK) entworfen. „Die Darstellung eines Bandes entlang der Volme sollte mithilfe eines Volmetalradweges, der Revitalisierung des Flusses Volme und der Reaktivierung der Volmetalbahn realisiert werden“, erinnert sich die UWG. „Der Radweg galt hierbei als Leuchtturmprojekt der Regionale 2013 und stellte eines der wichtigsten Leitprojekte der Regionale dar.“
Auf 23 Kilometern sollte das Volmetal bequem per Rad erkundet werden können, so die UWG-Spitze in ihrem Schreiben nach Düsseldorf und erinnert an die autofreien Tage auf der B54.
Umgesetzt aber sei innerhalb von elf Jahren bis auf einen kleinen Abschnitt in Kierspe bislang nichts, kritisiert die UWG. Als Begründung würden komplexe Verwaltungsstrukturen bei Straßen.NRW und fehlende Kapazitäten aufgeführt. Bereiche, die entsprechend einer Vereinbarung zwischen Straßen.NRW und den beteiligten Städten ausschließlich von Straßen.NRW zu verantworten sind, scheiterten am Personalmangel seitens des Landesbetriebes. Dies gelte beispielsweise für einen circa zwei Kilometer langen Abschnitt zwischen Meinerzhagen und Kierspe, der über ein Planfeststellungsverfahren baurechtlich gesichert werden sollte.
Die 2015 vereinbarten Rahmenvereinbarungen scheinen die handelnden Behörden zu überfordern, schreibt die UWG. Es sollte über neue vertragliche Regelungen zwischen den Behörden nachgedacht werden.
Eine Realisierung scheitere zudem an erfolgreichen Grunderwerbsverhandlungen. Private Verkäufer müssten demnach weiter für die Verkehrssicherungspflicht einstehen. „Welcher Eigentümer geht dieses sehr nachteilige Geschäft ein“, fragt die UWG den Minister und hofft alsbald auf Antworten.
Lesen Sie hier das Anschreiben im Wortlaut.