In einem langen Artikel, den ein 63-Jähriger bei Facebook veröffentlicht, wird der Holocaust geleugnet. Zudem gibt es ein Bild auf der Seite des Lüdenscheiders, das jüdische Leichen zeigen soll. Darüber steht, dass deutsche und amerikanische Kriegsgefallene als tote Juden „verkauft“ würden.
Gegen den 63-Jährigen wird ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Es kommt zum Prozess im Amtsgericht Lüdenscheid. Dort gibt der Mann zu, die Sachen gepostet zu haben. Aber: „Ich habe so vieles hochgeladen und gepostet, das ich nicht verstanden habe. Natürlich gab es den Holocaust. Meine Eltern haben damals Juden versteckt. Meine Oma hat mir erzählt, was da geschehen ist. Ich weiß ganz genau, was passiert ist.“
Er sei kein Holocaustleugner, betont der Lüdenscheider. Es sei nicht seine Meinung, was in dem Artikel stehe. „Leichtfertig habe ich mir darüber (das Posten) gar keine Gedanken gemacht.“
„Sie können doch nicht willkürlich etwas posten“, ist die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fassungslos. „Ist das nicht Meinungsfreiheit?“, vermittelt der Angeklagte plötzlich den Eindruck, den Inhalt des Textes doch verstanden zu haben. Jetzt ändert sich beim Richter der Ton. War er bislang ruhig, wird er nun etwas lauter und deutlich: „In diesem Land gibt es die Meinungsfreiheit, ja. Sie findet ihre Grenzen aber dort, wo Straftaten begangen werden. Eine Grenze gibt es in diesem Land und das ist das Leugnen des Holocaust. Das hat man mit Blick auf die deutsche Vergangenheit unter Strafe gestellt.“
„Sie sagen, die Gesetze sind so. Ich kenne das nicht“, gibt der 63-Jährige vor, das Verbot nicht gekannt zu haben. Das kauft der Richter dem Bürgergeldempfänger nicht ab. Den Vorwurf mit dem Bild stellt der Richter mit Blick auf den geposteten Artikel ein. Er verurteilt den Angeklagten diesbezüglich wegen Volksverhetzung zu 120 Tagessätze à 15 Euro (1800 Euro) Geldstrafe. Wird das Urteil rechtskräftig, wäre es nach Raub, Körperverletzung, Bedrohung und Steuerhinterziehung die achte Eintragung im Vorstrafenregister des Mannes.