Für den zunehmenden Begegnungsverkehr und die immer breiter werdenden Pkw sei der Hammerkamp zu schmal, kritisiert der Ausschuss für Umwelt und Bauen. Immer wieder müssten Autofahrer auf private Flächen ausweichen, um aneinander vorbei zu kommen. Ein weiteres Problem: ein fehlender Bürgersteig, der für Gefahrensituationen unter Schulkindern sorge. Daher bestehe nach wie vor die Bitte, den Hammerkamp durch die Bahnhofstraße zu entlasten. Auch am Dienstagabend, 21. März, war das Vorhaben Hauptthema in der Sitzung des Ausschusses – untermalt von der Empörung über eine aktuelle Stellungnahme des Märkischen Kreises zu der Angelegenheit.
Bereits im Oktober 2021 haben die FDP-, FWG- und die SPD-Fraktionen die Verwaltung damit beauftragt, die Öffnung der Bahnhofstraße für den allgemeinen Verkehr zu veranlassen sowie weitere Maßnahmen einzuleiten, um die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss am Hammerkamp zu optimieren. Etwa solle der vordere Bereich des Hammerkamps mit einer Einbahnstraßenregelung versehen werden.
Gerangel seit November
Am 8. November wurde erstmalig im Ausschuss über den Antrag beraten (wir berichteten). Durch einen einstimmigen Beschluss wurde die Verwaltung damals damit beauftragt, das Durchfahrtsverbot-Zeichen durch das Zeichen „Gefahrenstelle“ mit dem Zusatzzeichen „Straßenschäden“ zu ersetzen und die Poller zu entfernen. Parallel sollte die Umsetzung eines kurzen Abschnittes des Projektes Volmetal-Radweg zwischen der Radstation und dem Hammerkamp erfolgen. „Dieser Abschnitt ist in einer Breite von 3,5 Metern auszuführen und wird im Einrichtungsverkehr vom ZOB zum Hammerkamp für den motorisierten Verkehr freigegeben“, heißt es dazu in der Beschlussvorlage.
Allerdings: „Im Nachgang der Sitzung wurde festgestellt, dass das angeordnete Zeichen 250 derzeit nicht mehr aufgestellt ist. Die Ursache des Verschwindens konnte nicht aufgeklärt werden. Diese Feststellung wurde zusammen mit dem Beschluss des Ausschusses an die Straßenverkehrsbehörde des Märkischen Kreises zur Stellungnahme übersandt“, so die Beschlussvorlage.
Öffnung der Bahnhofstraße: Kreis lehnt ab
Das Vorhaben stieß beim Märkischen Kreis auf taube Ohren. In einer ausführlichen Stellungnahme vom 2. Februar würde der Märkische Kreis laut Vorlage mitteilen, dass dem Vorhaben nicht zugestimmt werden könne und das fehlende Zeichen 250 umgehend wieder aufzustellen sei. Ein zentraler Grund des Kreises: Die Sichtverhältnisse an den betroffenen Straßenstellen würden einer Umsetzung des Vorhabens entgegenstehen: Gerade ein Linksabbiegen von der Kölner Straße in die Bahnhofstraße sei mit Gefahren verbunden. Außerdem würde eine Ampel für den Individualverkehr neben der Bedarfsampel für Busse Rückstaus zur B54 begünstigen.
Grundsätzlich betonte der Kreis, dass „ausschließlich die Straßenverkehrsbehörde darüber zu entscheiden hat, ob Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen oder zu entfernen sind.“ Dabei handele es sich nicht um eine „Aufgabe kommunaler Selbstverwaltung.“

Es bleibe daher festzuhalten, „dass eine ‚kurzfristige‘ Öffnung der Bahnhofstraße nicht umzusetzen
ist. Das widerrechtlich entfernte Verkehrszeichen 250 wird auf Anordnung unverzüglich wieder
aufgestellt“, fordert der Kreis.
Empörung unter den Fraktionen: Kreis zu Ortstermin einladen
Auf völliges Unverständnis stieß die Reaktion des Kreises bei allen Fraktionsmitgliedern des Ausschusses. Armin Jung von der FDP vermisste in der Stellungnahme des Kreises den Einbezug des Fahrradweges.
Bei einer Enthaltung waren sich alle Fraktionen einig, die Beschlussvorlage, die vorsieht, die Verbindung zum Hammerkamp nicht für den Individualverkehr freizugeben, abzulehnen. Ebenso herrschte Einigkeit darüber, Vertreter des Kreises zu einem Ortstermin mit Bürgern und Politik einzuladen, um sich die tatsächliche Verkehrssituation am Hammerkamp anzusehen. Mehrfach warfen die Fraktionen dem Kreis vor, die Begebenheiten vor Ort nicht zu kennen und sich mutwillig darüber hinweg zu setzen.
Änderungsvorschlag: Tempo-30-Zone
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der UWG, Rüdiger Däumer, formulierte einen Kompromiss in einem Änderungsantrag, dem alle Beteiligten bis auf eine Enthaltung zustimmten: „Die Bahnhofstraße als Verbindung zum Hammerkamp wird bis zur Einführung einer Tempo-30-Zone auf der Bundesstraße nicht für den Individualverkehr freigegeben. Der Märkische Kreis wird nach Einführung der Tempo-30-Zone erneut hinsichtlich der Freigabe der Bahnhofstraße für den Individualverkehr angefragt.“
Damit wolle man den Ball wieder an die Verwaltung zurück spielen.









