Im Mai 2023 ist der Mann dafür eingeteilt, den Balkon der 93-Jährigen zu reinigen. Nach seinem Besuch bei der Dame erstattet sie Strafanzeige wegen Diebstahls. Der Polizei gegenüber gibt die Frau an, an dem Tag, als der 45-Jährige bei ihr gewesen sei, habe sie zwei ihrer Goldringe wie üblich in einer Schale liegen gesehen. Im Laufe der Anwesenheit des Mannes seien sie plötzlich verschwunden gewesen. Sie habe den Lüdenscheider darauf angesprochen. Er habe abgestritten, die Schmuckstücke genommen zu haben, so die Seniorin.
Ihren Angaben zufolge handelte es sich um kostbare Ringe, insgesamt 4.000 Euro wert. „Ich hab mir nichts vorzuwerfen“, erklärt der wegen Diebstahls im Amtsgericht Lüdenscheid angeklagte 45-Jährige. Die Seniorin habe ihm irgendwann erzählt, dass Ringe weg seien: „Ich habe ihr geraten, dass sie es zur Anzeige bringen soll.“ Die Frau habe ihn nicht verdächtigt, der Dieb zu sein, sagt der Mann.
Ursprünglich sei er wegen einer Balkonreinigung bei der Frau gewesen. Aufgrund regnerischen Wetters habe sie ihn gebeten, stattdessen einige Zimmer zu saugen. Auf Schmuck habe er nicht geachtet. Er habe nichts gestohlen. Er sei nur zweimal bei der 93-Jährigen gewesen. Seine Kollegin habe sich regelmäßig alle 14 Tage um den Haushalt der Dame gekümmert.
Besagte Kollegin (54) berichtet im Zeugenstand, die Seniorin habe ihr gegenüber ganz aufgebracht erklärt, ein Kollege habe sie bestohlen. „Ich glaube immer an die Unschuld eines Menschen. Ich habe alles abgesucht, weil ich nicht glauben wollte, dass die Ringe weg sind. Waren sie aber“, sagt die Kiersperin.
Nach einer allgemeinen Teamsitzung mit Kollegen sei sie auf den Angeklagten zugegangen und habe ihn auf den Vorfall angesprochen. „Er war emotional nicht sehr betroffen. Aber jeder ist ja auch anders. Ich bin ein sehr emotionaler Mensch.“ Parallel zu ihr seien immer auch noch Kollegen zur Seniorin gekommen, um ihre Einkäufe zu erledigen.
Zudem könnte die 93-Jährige zu der Zeit auch einen Pflegedienst in Anspruch genommen haben, so die Zeugin. Da sei sie aber nicht sicher. Aus gesundheitlichen Gründen kann die 93-Jährige nicht vor Gericht aussagen. Da es für den Angeklagten aber offenbar um viel geht, er steht unter laufender Bewährung, – weshalb wird noch nicht erörtert – gibt es einen Fortsetzungstermin. Dann soll unter anderem der Chef des Sozialdienstes als Zeuge gehört werden. LokalDirekt wird weiter berichten.