Wo hat sich der Todesfall ereignet?
Zuhause
Wenn ein Mensch zuhause verstirbt, kontaktieren Sie den Hausarzt, sollte dieser nicht erreichbar sein, den ärztlichen Bereitschaftsdienst, um die Todesbescheinigung auszustellen.
Wenn der Arzt einen natürlichen Tod feststellt, kontaktieren Sie einen Bestatter Ihres Vertrauens, damit die Überführung in die Wege geleitet werden kann. Mit dem Bestatter können Sie auch beraten, ob und wie Ihr Verstorbener im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben noch zu Hause bei Ihnen verbleiben kann.
Krankenhaus, Pflege-Seniorenheim oder Hospiz
In einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung wird die Benachrichtigung eines Arztes von dem jeweiligen Personal übernommen.
Wenn Sie sich von Ihrem Verstorbenen verabschieden möchten, informieren Sie sich darüber, ob es in der Einrichtung möglich ist. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, sich von Ihrem Verstorbenen in den Räumen des Bestattungshauses oder am Friedhof zu verabschieden.
Öffentlichkeit
Verständigen Sie den Rettungsdienst.
Was passiert, wenn die Polizei eingeschaltet wurde?
Die Polizei wird dann von einem Arzt vor Ort hinzugezogen, wenn dieser einen unklaren oder unnatürlichen Tod feststellt.
Die Kriminalpolizei veranlasst die Erstüberführung des Verstorbenen; die Staatsanwaltsanwaltschaft entscheidet noch über eine eventuelle Obduktion.
Alle Kosten, die bis zur staatsanwaltlichen Freigabe des Verstorbenen entstanden sind, trägt die Polizei. Sie haben jedoch die freie Auswahl eines Bestatters, der die Beisetzung durchführen soll. Bitte informieren Sie diesen frühzeitig über die Beschlagnahme, damit er sich in Ihrem Auftrag mit den Behörden in Verbindung setzen kann.
Wichtige Dokumente:
Ist ein Menschen verstorben, ist es wichtig, dass folgende Unterlagen für die Beurkundung und die Planung der Bestattung vorliegen.
Unterlagen der/des Verstorbenen:
- Personalausweis/ Reisepass
- Familienstammbuch
- Geburtsurkunde
- Ggf. Heiratsurkunde
- Ggf. Heiratsurkunde und Scheidungsurteil (mit rechtskräftigem Datum)
- Ggf. Sterbeurkunde bei Verwitweten (des vorverstorbnen Ehepartners)
- Krankenversicherungskarte
- Rentenversicherung
- Lebensversicherung
- Unfallversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Vorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Abos und Kunden-Nummern
- Mitgliedschaften
- Urkunden, die nicht in deutscher Sprache vorhanden sind, müssen von einem staatlich anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und vorgelegt werden
- Namenserklärung, Vertriebenenausweis, Registrierschein sind bei Vertriebenen wichtig, die zurück nach Deutschland gezogen sind
Wie finde ich einen qualifizierten Bestatter?
Ein Bestatter sollte nicht nur eine freundliche und einfühlsame Persönlichkeit haben, wichtig ist auch, dass Sie in dieser schweren Zeit des Abschieds einen kompetenten und zuverlässigen Service erhalten.
Informieren Sie sich gerne auf der Seite des Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. über die Merkmale eines qualifizierten Bestattungshauses. Dort können Sie auch einen qualifizierten Bestatter in Ihrer Nähe finden.
www.bestatter.de/wissen/bestatter-und-qualifikationen
Wer ist Bestattungspflichtig?
§ 8 Bestattungsgesetz NRW
Bestattungspflicht:
- Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.
Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 7.9.2022
Unterschied Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht
Wer bestattungspflichtig ist, muss nicht auch zwingend kostentragungspflichtig sein. So regelt die Bestattungspflicht, wer für die Beerdigung des Verstorbenen sorgen muss, während die Kostentragungspflicht gesetzlich verankert, wer für die Kosten der Beisetzung aufkommen muss. Die Kostentragungspflicht wird nicht durch die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt, sondern durch die entsprechenden Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. Dort heißt es laut § 1968, dass der Erbe des Erblassers für die Kosten der Bestattung aufkommen muss. Unter bestimmten Umständen kann der Erbe von seiner Kostentragungspflicht befreit werden, beispielsweise dann, wenn dieser die Kosten nicht tragen und auch nicht durch den Vermögenswert des Nachlasses begleichen kann.
(Quelle BDB e.V.)