Im Dezember 2020 sowie vom 29. September bis zum 13. Oktober 2021 soll er im Rahmen einer Kälberhaltung gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und den Tieren Schmerzen und Leid zugefügt haben. Am 5. Mai 2022 soll er nach einer Kontrolle im Kreishaus Lüdenscheid angerufen und damit gedroht haben, das Gebäude im Falle weiterer Kontrollen in die Luft zu sprengen. Das stellt versuchte Nötigung dar. Darüber hinaus soll sich der Halveraner wegen Urkundenfälschung strafbar gemacht haben. Vom 1. August 2021 bis zum 29. März 2022 soll er ohne Impfung Impfpässe erworben haben. Die beiden tierquälerischen Vorwürfe bestritt der Mann. Er erklärte hinsichtlich der Kälber, diese stammten nicht von seinem Hof. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft waren diese auch auf unzulässige Weise getötet worden. Der Angeklagte gab dazu an, Leute zu haben, die stets ordnungsgemäß die Kälber töten und auch über die notwendige Sachkunde verfügten. Die Schlussfolgerung aus dieser Einlassung sollte sein, dass die Kälber also gar nicht auf seinem Hof getötet worden sein können.
Bezüglich des zweiten Vorwurfs ließ sich der Angeklagte dahingehend ein, dass die Rinder zwar am Kontrolltag durch die Behörde am 13. Oktober 2021 krank gewesen sein könnten, dies sei jedoch in den Tagen zuvor nicht der Fall gewesen.
Auch den vorgeworfenen Anruf im Kreishaus stellte der 48-Jährige in Abrede. Was die Urkundenfälschung anging, gab der Halveraner zu, von einem gesondert Verfolgten für sich selbst einen gefälschten Impfpass bekommen zu haben. Dafür habe er 250 Euro gezahlt. Später habe er weitere vier Blanko-Impfpässe erhalten. Zwei habe er an seine Reinigungskraft gegeben. Er selbst habe hierfür kein Geld erhalten. Die Reinigungskraft habe in einem Fall das Geld auf den Tisch gelegt, und der gesondert Verfolgte habe es genommen. Im zweiten Fall habe sie direkt mit dem anderen Mann „abgerechnet“. Einen weiteren Blanko-Impfpass habe er einem Mitarbeiter gegeben. Geld sei da nicht geflossen. Den vierten Impfpass habe er noch in seinem Besitz gehabt. Er habe nie Geld daran verdient, sondern nur Leuten helfen wollen, so der Halveraner.
Zeugen widerlegten Angaben des 48-Jährigen
Zeugen widerlegten glaubhaft die Angaben des 48-Jährigen. Ein Tierpathologe beschrieb den Zustand der Tiere wie folgt: Sie litten im Wesentlichen an subakuten Lungenentzündungen, Darmerkrankungen und Nabelentzündungen und waren in einem sehr schlechten Zustand. Sie litten auch an Schmerzen. Die Tierärztin des Märkischen Kreises beschrieb ebenfalls den schlechten Zustand der zwei Kühe im Rahmen der Kontrolle am 13. Oktober 2021. Diese seien noch am gleichen Abend verendet (mussten also nicht getötet werden). Der Krankheitszustand muss schon länger angedauert haben. Auch die Kälber aus dem Anklageverfahren von 2022 waren schon mehrere Tage erkrankt.
Mitarbeiter des Märkischen Kreises bestätigten den Anruf des Halveraners mit dem angeklagten Inhalt.
Auch die Reinigungskraft des Angeklagten machte eine Aussage und erklärte, dass sie zwei Impfpässe von dem Angeklagten erhalten habe. In beiden Fällen habe sie 250 Euro an den 48-Jährigen gezahlt. Den gesondert Verfolgten kenne sie gar nicht.
Der Mitarbeiter des Halveraners sagte aus, einen Blanko-Impfpass empfangen zu haben. Er habe nichts bezahlt und den Pass direkt vernichtet. Ein Kripobeamter bestätigte das Auffinden eines Blanko-Impfpasses und eines weiteren gefälschten und auf den Namen des Angeklagten ausgestellten Impfausweises im Rahmen einer Durchsuchung beim 48-Jährigen. Der Ausweis des Angeklagten habe sogar eine Impfdokumentation über eine Impfung in der Zukunft enthalten und sei somit auf jeden Fall gefälscht gewesen. Ehemalige Mitarbeiter von verschiedenen Testzentren bestätigten die Unrichtigkeit der in den Ausweisen dokumentierten Impfungen.
Halveraner muss 2.000 Euro ans Tierheim Dornbusch zahlen
Der Angeklagte ist mehrfach wegen Straßenverkehrsdelikten und Unterschlagung vorbestraft. Auch war er schon einmal wegen eines Drohanrufs bei einer Behörde verurteilt worden. Für die hiesigen Anklagen verurteilte der Richter den Mann wegen Tierquälerei, Urkundenfälschung, Geldwäsche und versuchter Nötigung zu einer Gesamtstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Als Auflage muss der Halveraner 2.000 Euro an das Tierheim Dornbusch zahlen. Obwohl der Angeklagte viel abgestritten hatte, ließ er das Urteil direkt rechtskräftig werden.
Das Gericht trennte allerdings einen Teil der vorgeworfenen Tierquälerei ab. Die verfahrensrechtliche Behandlung dessen ist noch offen. Es bedürfe noch der Vernehmung einer nicht erschienenen Tierärztin sowie von Mitarbeitern des Entsorgungsunternehmens, welches die Kälber abgeholt hatte, erklärte der Richter.