Am 21. Januar 2024 kauft ein 18-Jähriger ein Auto. Als er es ummelden will, bekommt der Lüdenscheider keinen Termin beim Märkischen Kreis – der Grund: ein Cyberangriff. Der 18-Jährige geht davon aus, dass der Wagen noch über den Verkäufer haftpflichtversichert ist.
Am 23. Januar ist der junge Mann mit dem Auto auf der Sauerländer Straße in Lüdenscheid unterwegs. Ein entgegenkommender 40-Tonner reißt ihm den Spiegel ab. Wie er es in der Fahrschule gelernt hat, ruft er die Polizei. Doch dann der Schock: Plötzlich wird er selbst zum Beschuldigten. Sein Fahrzeug ist nämlich keineswegs versichert.
Der 18-Jährige holt seinen Vater zur Hilfe. Der schickt ihn ohne Termin zum Straßenverkehrsamt. Geduldig wartet der Lüdenscheider dort, bis er endlich sein Auto ummelden kann. Doch damit ist die Angelegenheit nicht erledigt. Auf den jungen Mann wartet ein Strafprozess vor dem Amtsgericht Lüdenscheid. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
„Der Vorsatz ist vom Tisch. Es ist seiner Naivität und seiner fehlenden Erfahrung geschuldet, dass er nicht wusste, dass das Fahrzeug nicht versichert war,“ stellt der Vertreter der Staatsanwaltschaft fest.
Der Lüdenscheider hat weder Eintragungen im Strafregister noch im Straßenverkehrsregister – das wirkt sich positiv aus. Das Gericht stellt das Verfahren vorläufig gegen eine Zahlung von 300 Euro an die Verkehrswacht in Lüdenscheid ein.