Zum morgigen Mittwoch gilt nun auch keine Test- und Maskenpflicht mehr für Beschäftigte in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, auch in Arztpraxen sind die dort arbeitenden Personen nicht mehr verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Selbst positiv getestete Personen können ab dann in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen arbeiten.
Lediglich bestehen bleibt dennoch laut Bundesinfektionsschutzgesetz – bis vorerst 7. April – die Maskenpflicht für Besucher in Kranken- und Pflegehäusern sowie Arztpraxen.
Testzentrum Breckerfeld schließt
Aufgrund der zum 1. März auslaufenden Testpflicht-Regelungen – und auch wegen der hohen Kostenstruktur – schließt auch die Staats & Niggemann Security (SNS) ihr Schnelltestzentrum in der Katholischen St. Jakobuskirche. „Das Breckerfelder Testzentrum verabschiedet sich nach nunmehr fast zwei Jahren und sagt Danke für ein schönes Miteinander und die vielen herzlichen Gespräche in einer schweren Zeit“, teilt das Unternehmen mit.
Für Personen, die ab dem 1. März noch einen Test benötigen, bietet die SNS vorerst noch im Altenheim „Haus am Steinnocken“ in Ennepetal, Steinnockenstraße 43, Corona-Schnelltests an. Die genauen Öffnungszeiten sind auf der Webseite des Testzentrums hinterlegt.