Im Schreiben von Ludger Siebert, Leiter der Regionalniederlassung Südwestfalen, heißt es: „Es ist ein großes Anliegen, die durch die Sperrung der Talbrücke Rahmede im Zuge der A45 induzierten Verkehrsbelastungen im nachgeordneten klassifizierten Straßennetz durch eigene Bauaktivitäten möglichst nicht zusätzlich zu steigern.“ So würden nur „die dringend notwendigen Projekte mit kurzer Bauzeit und verträglichen Verkehrsführungen geplant“.
Es seien aber „zusätzlich verkehrseinschränkende Baumaßnahmen aus Gründen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von verkehrsrechtlichen Beschränkungen unvermeidlich“. Zudem sei Straßenbau NRW von Seiten des Bundes beauftragt worden, „die Ertüchtigung der B54 vorzunehmen, indem die bestehenden Höhenbeschränkungen an zwei Bahnbauwerken beseitig werden“.
Weiterhin erklärt Seibert: „Die Ausschreibung der sogenannten Gradientenabsenkung im Zuge der B54 im Bereich des Bahnbauwerkes in unmittelbarer Nähe der Grenze der Stadt Lüdenscheid und der Gemeinde Schalksmühle ist … erfolgt. Nun wurde der entsprechende Zuschlag an die Baufirma mit dem wirtschaftlichsten Angebot mit Datum vom 14. September 2022 erteilt. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Absenkung der Gradiente der B54 stehen demzufolge unmittelbar bevor. Vertragsgemäß sollen die Arbeiten zwölf Werktage nach Zuschlag und folglich bis zum 28. September 2022 beginnen. Der genaue Baubeginn wird derzeit zwischen dem bauausführenden Unternehmen sowie meinem Haus noch final abgestimmt und anschließend kommuniziert. Die Fertigstellung der Arbeiten soll bis zum 15. November 2022 erfolgen. Da die Arbeiten unter Vollsperrung erfolgen müssen, wird eine nahräumige Umleitung über die B229 und die L868 eingerichtet.“
Und weiter: „Parallel dazu wird im Zuge der L528 eine Maßnahme des Straßenerhaltungsprogramms durchgeführt. Ein Baubeginn in der Örtlichkeit ist nach jetzigem Stand für Anfang Oktober angedacht. Auch hierzu erfolgt – sobald der exakte Termin feststeht – noch eine Information der Öffentlichkeit. Da aus Gründen des Arbeitsschutzes der am Bau Beteiligten auch hier eine Vollsperrung zwingend erforderlich ist, wird ebenfalls die Einrichtung einer Umleitungsroute notwendig. Diese führt offiziell über die K10 und die B54 zwischen der Stadt Hagen und der Gemeinde Schalksmühle. Für Fahrzeuge unter 30 t steht zudem die L701 zur Verfügung. Für Fahrzeuge des ÖPNV, der Einsatz- und Rettungsdienste als auch der Anlieger bleibt die L528 trotz Vollsperrung befahrbar.“