Die Stadtverwaltung bittet Eltern, die Daueraufträge für die Beiträge für den Besuch der OGS bzw. der Kindertageseinrichtungen zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Der Rat hat am 29. April die neue Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Stadtgebiet Plettenberg sowie die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Plettenberg beschlossen. Die beiden Satzungen sind zum 1. August mit erhöhten Beiträgen und geänderten Einkommensstaffelungen in Kraft getreten.

Vielfach sei der Dauerauftrag noch nicht an die neuen Beiträge angepasst worden, berichtet die Stadtverwaltung. „Dies führt im schlimmsten Fall für Eltern zu Zahlungsversäumnissen und kann dann zur Einleitung eines Verwaltungsvollstreckungsverfahrens führen. Um dies zu vermeiden, bitten wir alle betroffenen Eltern, ihre Daueraufträge zu überprüfen und entsprechend anzupassen", schreibt die Verwaltung in ihrer Mitteilung.

Für Rückfragen stehen Moritz Vollmert (02391/923-198) oder Christoph Wilk (02391/923-173) im Rathaus zur Verfügung.