Gerade einmal 18 geworden, begibt sich ein Lüdenscheider mit Freunden in ein Casino. Der Abend läuft blendend, der junge Mann nimmt einen satten Gewinn mit nach Hause. Überzeugt, noch viel mehr zu gewinnen, lässt er sich von seinen Freunden überreden, regelmäßig zu spielen. Das mündet schnell in einer Sucht. Als das Taschengeld nicht mehr ausreicht, das Verlangen nach Spielen zu befriedigen, trifft der 18-Jährige eine folgenschwere Entscheidung – er wird kriminell. Um an Geld zu kommen, bietet er über Ebay ein Videospiel für 27, einen Apple Pencil für 90 und Schuhe für 115 Euro an. Die Käufer überweisen das Geld, kriegen die Ware aber nie. Sie stellen Strafantrag und der inzwischen 20-Jährige landet vor einem Jugendstrafrichter im Amtsgericht Lüdenscheid.
„Die Tatvorwürfe werden alle eingeräumt“, bahnt die Verteidigerin ihrem Mandanten den Weg. Der Angeklagte stimmt dem zu und erläutert seine Spielsucht. „Man denkt, man gewinnt die ganze Zeit. Aber es wurde nur noch Scheiße“, gibt er zu. Er habe vorgehabt, den Käufern das Geld vom Gewinn zurückzuzahlen. Das sei ordentlich schiefgegangen. Als er sein Suchtproblem erkennt, vertraut er sich seiner Mutter an. Sie lässt ihren Sohn sofort für Glücksspiele sperren. Seine Anwältin habe dann in seinem Namen Entschuldigungen an die Betrogenen geschickt und die Rückerstattung des Geldes eingeleitet, erklärt der 20-Jährige. Anhand von Kontoauszüge beweist die Verteidigerin die Zahlungen.
Ob es die angebotenen Sachen überhaupt gegeben hatte, will der Richter wissen. „Ja“, antwortet der Lüdenscheider. Er habe sich aber nicht von ihnen trennen können, deshalb habe er sie nie verschickt. Ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe spricht von „Gruppendynamik, die zur Sucht geführt hat“. Er schlägt eine Verfahrenseinstellung vor. Dem kommt das Gericht nach. Zahlt der Auszubildende 600 Euro an die Lebenshilfe Lüdenscheid, wird seine Akte geschlossen.