Die Gemeindeverwaltung fasst die wichtigsten Informationen zusammen.
Benachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits am 25. Januar verschickt worden und müssten vor dem 29. Januar eingetroffen sein. Auf den Benachrichtigungen sind der Wahlbezirk und das Wahllokal vermerkt. Wer noch keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich an Angelika Kanzler vom Wahlamt wenden (Tel. 02357/909343).
Briefwahl
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bereits möglich. Der Versand der bisher mehr als 1500 beantragten Briefwahlunterlagen erfolgt in dieser Woche. Am vergangenen Freitag (7. Februar), sind die Stimmzettel im Herscheider Rathaus eingetroffen. Für die schriftliche Beantragung gilt: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag, der ausgefüllt und unterschrieben per Post (Gemeinde Herscheid, Wahlamt, Plettenberger Straße 27, 58849 Herscheid) oder durch Einwurf im Rathausbriefkasten eingereicht werden kann.
Für die Online-Beantragung gilt: Über die Website der Gemeinde Herscheid können Wahlberechtigte unter www.herscheid.de die Unterlagen digital beantragen. Die Unterlagen können auch für weitere Personen abgeholt werden, jedoch nur mit schriftlicher Vollmacht, die auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.
Wahllokal im Bürgersaal
Seit Montag, 10. Februar, besteht die Möglichkeit, zu den Rathausöffnungszeiten persönlich vorbeizukommen und direkt per Briefwahl die Stimme im Bürgersaal abzugeben, der barrierefrei zu erreichen ist. Dafür müssen der Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden.
Unterstützung für Blinde
Zur Erleichterung der Stimmabgabe können blinde oder sehbehinderte Wähler Stimmzettelschablonen bei der Arbeitsgemeinschaft der Blindenverbände unter Tel. 0231/557590-0 bestellen.
Wer Fragen rund ums Thema Wahl hat, kann sich in Herscheid an Angelika Kanzler wenden, die über die Nummer 02357/909343 zu erreichen ist.