Vorangegangen war ein Antrag der SPD-Fraktion, in dem die Verwaltung beauftragt werden soll, eine Waffenverbotszone am Forum, Gesamtschule, Sportgelände und im Volme-Freizeitpark zu prüfen und vorzubereiten. Die SPD sieht demnach gleich mehrere gute Gründe für den Antrag: Die Stärkung des Sicherheitsgefühls gemeinsam mit einer Signalwirkung, die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Senkung des Risikos von gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Deutliche Worte der Unterstützung für Markus Pempes Meinung gegen eine solche Verbotszone fand Peter Christian Schröder von der FWG-Fraktion: „Deutschland hat eines der schärfsten Waffengesetze der Welt. Es klang in der Presse an, dass es ein Stück Sicherheit verschafft: Nein, das tut es nicht. Ich denke, dass es einfach überzogen ist, so etwas zu machen und ich unterstütze das nicht.“ Aufgrund des Antrages war Clemens Wieland von der UWG der Meinung: „Man könnte meinen, dass es ein Waffenproblem gibt, das ist aber unserer Recherche nach nicht gegeben“. Diese Einschätzung teilte auch Bürgermeister Olaf Stelse. Er betonte, dass es bisher keinerlei Auffälligkeiten in dem Bereich gebe,
Armin Jung und seine FDP-Fraktion stimmen Wieland grundsätzlich zu, jedoch merkt er an: „Das Thema ist wichtig, man kann darüber sprechen und man sollte es ansprechen.“ Er schlägt vor, den kommunalen Ordnungsdienst (KOD) mit einzubeziehen und den Antrag in den Ausschuss für Sport und Jugend einzubringen, zu welchem man dann auch den KOD einladen könne. Hier jedoch widersprach Oliver Busch von der beantragenden SPD-Fraktion deutlich: „Als Grundsatz stört es mich, dass es auf die Jugend fokussiert wird. Das Problem in den Sport- und Jugendausschuss zu verschieben macht deutlich: Liebe Jugend, wir vertrauen euch nicht. Diese Zone gilt für alle, nicht nur für Jugendliche.“
Auch Clemens Wieland sah einen Konflikt, war doch wenige Minuten zuvor noch über einen geeigneten Aufenthaltsplatz für Jugendliche beraten worden, wo die im SPD-Antrag genannten Orte auch Teil der Abstimmung waren. Der Kontrolldruck der Waffenverbotszone stehe konträr zum ungestörten Aufenthaltsort für Jugendliche. Zudem betonte er: „Kein Mensch suggeriert hier, dass es nur um die Jugend geht.“ Auch Bürgermeister Stelse sah hier eher den Hauptausschuss zuständig. Carsten Gregor (Bündnis 90/Die Grünen) betonte jedoch: „Es zeigt den Jugendlichen: Hier dürft ihr euch aufhalten, aber in einem entsprechenden Rahmen.“
Kommune nicht zuständig
Markus Pempe stellte fest: „Das ist harter Tobak“, der gerade im Rat besprochen wird. Er fragte sich jedoch, ob die Gemeinde überhaupt zuständig für diese Frage ist. Ein Blick in die aktuelle Gesetzeslage zeigt: Gemäß Paragraph 42 des Waffengesetzes obliegt die Einrichtung einer Waffenverbotszone der Landesregierung. Diese hat es in NRW an das Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) in Verbindung mit dem für Waffenrecht zuständigen Innenministerium delegiert. Tätig werden kann das LZPD lediglich auf Vorschlag der örtlich zuständigen Polizeibehörde, diese muss polizeiliche Erkenntnisse zu bereits begangenen Straftaten mit Waffenbezug oder zu Störern oder Störergruppen, die Waffen mit sich führen, darlegen.
Polizei sieht keinen Anlass
„Man muss anhand schon geschehener Kriminalität und mit Blick in die Zukunft auch Nachweisen, dass es eine Gefährdung gibt. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor“ erklärt Christoph Hüls, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, auf Nachfrage von LokalDirekt. Eine Häufung von mit Waffen und Messern begangenen Straftaten in Kierspe sei laut polizeilicher Kriminalitätsstatistik und Einsatzerfahrung nicht ersichtlich. Ein Blick in die polizeiliche Kriminalitätsstatistik lege dar: Die Zahl der „Straftaten gegen das Leben“ liegt bei Null. Zudem, so berichtete Hüls, sei im gesamten Kiersper Stadtgebiet keine gefährliche Körperverletzung mit einem Messer geschehen. Bei einem Raub mit Messer wurde ein einstelliger Eurobetrag erbeutet, dazu kommen zwei Bedrohungen mit Messer. Dabei wurde einmal ein Mensch bedroht, einmal ein Hund.
Der Antrag, so der einstimmige Beschluss des Rates, wird an den Hauptausschuss weiter gegeben.