Der Rat der Gemeinde Schalksmühle hat in seiner Sitzung am 16. Dezember dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Feuerwehrgerätehaus Spormecke“ und dem Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schalksmühle zugestimmt.
Gleichzeitig wurde für beide Bauleitplanverfahren die Veröffentlichung der Entwürfe im Internet beschlossen. Ebenso wurde beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3(2) BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §4(2) des BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung des Standortes des Feuerwehrgerätehauses Spormecke zu schaffen, um zum einen die dringend benötigten Erweiterungen und Qualifizierungsmaßnahmen für die an die Feuerwehr gestellten Anforderungen mit einem Neubau umsetzen zu können und zum anderen danach am Standort des alten Feuerwehrgerätehauses die Möglichkeit der Schaffung von ebenfalls erforderlichen Räumlichkeiten für die Umsetzung des „Offenen Ganztags (OGS)“ an der Grundschule Spormecke ortsnah realisieren zu können. In einem Teilbereich des Geltungsbereiches der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine bisherige Ausweisung als „Fläche für den Gemeinbedarf“ zugunsten einer „Fläche für die Landwirtschaft“ zurückgenommen werden. Eine kleinere als die zuvor genannte „Fläche für den Gemeinbedarf“ soll dafür in dem Bereich, in dem der Bebauungsplan Nr. 31 „Feuerwehrgerätehaus Spormecke“ aufgestellt werden soll, im Bereich einer „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen werden.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes und der beabsichtigten 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schalksmühle sind in den beigefügten Übersichtsplänen dargestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Schalksmühle verfügbar:
- Gemeinsamer Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 31 und zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Uwedo, Dortmund)
- Artenschutzprüfung Stufe I (Uwedo Dortmund)
- Grünordnungsplan/landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 31 (Uwedo Dortmund)
- Bodenuntersuchung zur Versickerung von Niederschlagswasser zum Bebauungsplan Nr. 31 (Fülling Beratende Geologen GmbH, Wuppertal)
- Geräusch – Immissionsschutz-Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 31(Buchholz, Erbau-Röschel, Horstmann – Beratende Ingenieure Sachverständige PartG, Dortmund)
- Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung)
Die Vorentwürfe der Planungen liegen in der Zeit vom
2. Januar bis einschließlich 3. Februar 2025
bei der Gemeinde Schalksmühle, Fachbereich für Planen und Bauen, Zimmer 49, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen zur Planung können während der vorgenannten Auslegungsfrist bis einschließlich zum 3. Februar 2025 schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Schalksmühle abgegeben werden.











