Die Fälschung verschafft dem Lüdenscheider eine besser bezahlte Anstellung. Doch der Schwindel kommt heraus. Der 54-Jährige wird arbeitslos. Wegen der Urkundenfälschung landet er vor Gericht. Er legt sofort ein Geständnis ab.
Er vermutet, dass es sein ehemaliger Mitbewohner war, der ihn verraten hatte. Damit hat der Angeklagte recht. Eine Mitarbeiterin seiner damaligen Arbeitsstelle bestätigt das im Zeugenstand. Und auch einen weiteren Vorwurf räumt der 54-Jährige sofort ein. Dieses Mal geht es um Betrug. Der Lüdenscheider hatte Dekoration für 509,65 Euro bestellt, aber nicht bezahlt. Dazu erklärt der Angeklagte, die Ware zerbrochen bekommen zu haben. Das sei ihm zweimal passiert. Einmal habe er beobachtet, wie der Zusteller das Paket auf den Boden geworfen hatte. „Ich habe es einfach aus Sturheit nicht bezahlt, weil es immer kaputt war“, sagt der Lüdenscheider.
Zwölf Vorstrafen, meist wegen Betruges, bringt der Mann mit zu Verhandlung. Mehrere Jahre hat er bereits hinter Gittern verbracht. Es fällt schwer zu glauben, dass die strafrechtliche Vita und die aktuellen Vorwürfe wirklich zum Angeklagten gehören. Die Prozessbeteiligten erleben einen Menschen, der einen sympathischen Eindruck macht. Gleichzeitig wirkt er trotz großer Statur sehr zerbrechlich und verletzlich. Immer wieder bricht er bei seinen Schilderungen in Tränen aus.
Der 54-Jährige berichtet von einem Leben, das von vielen Krankheiten und daraus resultierender Medikamentenabhängigkeit geprägt ist. Er habe in der Jugend sexuellen Missbrauch durch ein Familienmitglied erfahren. Außerdem habe er einen wichtigen Menschen durch einen tödlichen Unfall verloren. Durch den Kontakt zu falschen Personen und eine offenbare Unfähigkeit, mit Geld umzugehen, sei er immer weiter in den Schuldensumpf geraten.
„Ich musste mich immer allein durchkämpfen. Ich bin ganz ehrlich. Ich habe einen Hund. Wäre dieser Hund nicht da, wäre ich auch nicht mehr da“, sagt der Lüdenscheider mit erstickter Stimme. „Er ist hier in der Stadt völlig einsam“, betont der Verteidiger. Das Gericht zeigt durchaus Verständnis für die schwierige Lebenssituation des Mannes. Dennoch kann es nicht über die zahlreichen Vorstrafen hinweggucken. Auch mit Schicksalsschlägen müsste sich der Angeklagte gesetzeskonform verhalten, so der Richter.
Er verurteilt den Lüdenscheider zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Da die letzte Strafe ohne Bewährung neun Jahre her ist, spricht er sich für eine Bewährung aus. Der Angeklagte muss 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten, drei Jahre straffrei leben und mit einem Bewährungshelfer kooperieren. „Das ist heute Ihre aller letzte Chance. Reißen Sie sich am Riemen“, wird der Vorsitzende am Ende deutlich.