Im Rahmen eines Praktikums in einem Lüdenscheider Krankenhaus nutzt ein 19-Jähriger seine Position aus, um Patienten zu bestehlen. Zweimal entwendet er Telefonkarten aus den Patientenzimmern. An der Rezeption lässt er sich die darauf aufgeladenen Beträge von 25,09 Euro und 23,70 Euro auszahlen.
Für sein Verhalten muss sich der junge Mann wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Lüdenscheid einem Strafrichter stellen. Von Beginn an ist der Angeklagte sehr nervös und fühlt sich merklich unwohl. Die Straftaten gesteht er sofort: „Ich war da doof. Ich bereue das. Ich weiß nicht, wie ich auf die Idee gekommen bin.“
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bezeichnet die Taten als besonders verwerflich. „Man hat eine Verantwortung gegenüber den Patienten. Sie haben ihr Vertrauen schamlos ausgenutzt,“ schließt sich der Richter an. Bei diesen Worten kullern Tränen über das Gesicht des 19-Jährigen.
Für die Diebstähle war dem Lüdenscheider im Juli 2024 ein Strafbefehl über 30 Tagessätze à 15 Euro zugegangen. Dagegen hatte er jedoch Einspruch eingelegt, was die Gerichtsverhandlung zur Folge hatte. Von Einsicht und Reue gezeichnet, nimmt der Angeklagte seinen Einspruch im Laufe der Verhandlung zurück. Damit akzeptiert er die Geldstrafe von 450 Euro aus dem Strafbefehl.