Eine günstige Wohnung in guter Lage kann sich schnell als Falle erweisen. Betrüger verlangen Geld, bevor Interessenten die Wohnung überhaupt gesehen haben.
Keine Zahlung vor der Besichtigung
Die Polizei warnt vor gefälschten Wohnungsangeboten auf Internetportalen. Die Wohnungen existieren häufig gar nicht. Die Betrüger locken mit günstigen Preisen und guten Lagen und verlangen anschließend eine Zahlung vor der Besichtigung.
Eine 65-jährige Iserlohnerin erkannte einen solchen möglichen Betrugsversuch rechtzeitig. Sie war auf einem Internetportal auf eine Wohnung in Iserlohn aufmerksam geworden. Die Anbieter erklären üblicherweise, sie seien länger verreist oder lebten im Ausland und könnten deshalb keine Besichtigung anbieten. Stattdessen wollten sie gegen ein meist vierstelliges Pfand einen Schlüssel zusenden oder verlangten Geld für eine Besichtigung. Die Iserlohnerin brach den Kontakt ab und überwies kein Geld.
Auch Ferienwohnungen betroffen
Die Polizei weist darauf hin, dass Betrüger echte Wohnungs- oder Ferienwohnungsangebote kopieren oder mithilfe von KI und Stockfotos gefälschte Exposés erstellen. Teilweise verwenden sie sogar echte Adressen. Wer vorab bezahlt, kann am Ende vor einer verschlossenen Tür stehen.
Wohnungssuchende sollten kein Geld vor einer Besichtigung überweisen. Bei Ferienwohnungen empfiehlt die Polizei, Bewertungen anderer Nutzer zu prüfen und bei etablierten Vermittlungsportalen die Bezahlfunktion des Anbieters zu nutzen. Übersandte Links oder QR-Codes sollten nicht zum Bezahlen verwendet werden. Stattdessen sollte die Zahlung über das eigene Kundenkonto erfolgen.








