In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag (4. Juni) stand unter Tagesordnungspunkt 5 eine „Anregung gemäß § 24 GO NRW“ auf dem Sitzungsplan, die auf die Abwahl von Bürgermeister Ulrich Schulte abzielte. Auslöser war die fristlose Entlassung von Stadtbüchereileiterin Christiane Flick-Schöttler, durch die der Antragsteller finanziellen Schaden auf die Stadt zukommen sieht.
Schulte selbst erklärte sich als befangen und verließ den Ratssaal während dieses Tagesordnungspunktes. Die Sitzungsleitung übernahm vorübergehend der stellvertretende Ausschussvorsitzende Patrick Hansmann (CDU).
Hauptamtsleiter Matthias Steinhoff kommentierte die als Bürgerantrag formulierte Anregung über die Sitzungsvorlage hinaus: „Leider ist der Antragsteller, der geschäftlich gutes Geld in Plettenberg verdient hat, heute nicht hier im Saal und bleibt anonym. Ich sehe den Antrag als Auswuchs einer unseriösen Arbeit der lokalen Printpresse.“ Deren Berichterstattung über die Entlassung von Stadtbüchereileiterin Christiane Flick-Schöttler gleiche einer „Hexenjagd“. „Es handelt sich um eine regelrechte Täter-Opfer-Umkehr“, so Steinhoff.
In der Sitzungsvorlage führte die Stadtverwaltung aus, dass nach § 66 GO NRW der Bürgermeister vor Ablauf seiner Amtszeit nur von den Bürgerinnen und Bürgern nach einer Initiative des Rates oder der Bürgerschaft mit entsprechenden Quoren abgewählt werden könne. Die Eingabe erfülle daher die formalen Voraussetzungen nicht.
Die Ausschussmitglieder stimmten ohne weitere Diskussion einstimmig für die Abweisung des Bürgerantrags.