Die müssen unter Einhaltung zahlreicher Vorgaben erfolgen, weil das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz steht.
„Witterungseinflüsse und gegebenenfalls auch Wassereinwirkung haben an der Außenfassade zu erheblichen Beeinträchtigungen und Beschädigungen geführt“, erklärt die ZGW. Die Putzflächen der Stuckfassade wiesen Risse und Löcher auf und seien teilweise ausgehöhlt. Zudem hätten sich vereinzelte Elemente gelöst, die umgehend entfernt worden seien.
Vor den beschädigten Bereichen der Außenfassade hat die Zentrale Gebäudewirtschaft Bauzäune als Absperrung aufbauen lassen. Es handle sich um eine Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass sich weitere Stücke lösen sollten – auch wenn das „recht unwahrscheinlich“ sei.
Die Grundschule Pestalozzi steht unter Denkmalschutz. Für Arbeiten an dem Gebäude bedeutet das, dass der ursprüngliche Stil bewahrt und die Langlebigkeit des Gebäudes sichergestellt werden muss. Die ZGW spricht von einer Herausforderung, denn: „Wir müssen behördliche und baudenkmalrechtliche Bestimmungen, Vorgaben und Auflagen genauestes beachten und uns mit unterschiedlichen Fachämtern abstimmen.“ Erste Gespräche mit Handwerkern hat die ZGW bereits geführt.