Wie mit dem Wolf umgegangen werden kann, ist durch europäisches, Bundes- und Landesnaturschutzrecht derzeit geregelt. Da der Wolf nach wie vor eine streng geschützte Art ist, wäre eine etwaige Tötung an enge Voraussetzungen gebunden. „Aufgrund der Rechtslage sind diese Voraussetzungen bislang nicht erfüllt – so tragisch die bisherigen Verluste für die Halterinnen und Halter ohne Zweifel sind“, heißt es in der Mitteilung des Märkischen Kreises. Vielmehr müsse sich herausstellen, dass getroffene Herdenschutzmaßnahmen keinen Erfolg bringen. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht aktuell über die „Förderkulisse Märkisches Sauerland“ vor, dass Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Belastungen durch den Wolf unterstützt werden. Dies gilt für Betriebe mit Tierhaltungen von Schafen und Ziegen sowie von Gehegewild. Entschädigungen gibt es demnach bei einem Wolfsnachweis auch für gerissene Rinder oder Pferde.
Es gilt daher nach Angaben des Kreises der dringende Appell an alle Halter, ihre Tiere nicht uneingezäunt auf den Weiden zu lassen und nachts in einen Stall zu bringen. Dabei müssten im ersten Schritt nicht zwingend Zäune mit Untergrabeschutz errichtet werden. Ein Elektrozaun könne bereits dazu führen, den Wolf abzuschrecken. „Passiert dies an möglichst vielen Orten, kann möglicherweise ein Lerneffekt eintreten, der die Zahl der Tierverluste verringert. Vorhandene Zäune sollten auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Sets zum Schutz erhältlich
Auch Hobbyzüchter können die Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer (Telefon: 02945 – 98 94 29, [email protected]) in Anspruch nehmen. Sets zum Schutz vor Wolfsangriffen auf Schafe und andere Nutztiere, bestehend aus Elektrozaun, Weidezaungerät und Fotofalle, können bei begründeten Verdachtsfällen vom Land NRW oder vom NABU Landesverband NRW kurzfristig und schnell unentgeltlich ausgeliehen werden. Sie stehen allen Nutztierhaltern (auch Hobbyhaltung) zur Verfügung.
Grundschutz für eventuelle Entschädigungen
Ein Grundschutz ist speziell in der Landwirtschaft erforderlich, um eventuelle Entschädigungen für gerissene Schafe, Ziegen oder Gehegewild erhalten zu können. Angaben zur Mindesthöhe von mobilen und stationären Zaunanlagen finden sich unter: www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/zaun-weidetiere.htm.
In der freien Natur: Kein höheres Gefährdungspotenzial für Menschen
Für den Aufenthalt in der freien Natur durch Menschen besteht laut Kreis hingegen kein höheres Gefährdungspotential. Aufmerksamkeit sei zwar geboten, Panik aber weiterhin „fehl am Platz“. Trotz der verstärkten Sichtung von Wölfen hat es in den vergangenen Jahrzehnten laut Landesumweltamt (LANUV) in Deutschland keine Hinweise auf aggressives Verhalten gegenüber Menschen gegeben. Für die Bevölkerung gilt daher unverändert, dass der Wolf nach bisherigen Erkenntnissen keine unmittelbare Gefahr für Menschen darstellt. Diese wachse demnach auch nicht, weil sich die Population im Kreis leicht erhöht hat. „Wölfe verhalten sich von Natur aus vorsichtig dem Menschen gegenüber und meiden die direkte Begegnung. Meistens weichen die Wölfe dem Menschen aus, noch ehe er sie bemerkt hat. Ein direktes Zusammentreffen von Wolf und Mensch ist auch in von Wölfen besiedelten Gebieten selten“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Tipp bei Begegnung: Ruhig verhalten, Abstand wahren
Deutlich wahrscheinlicher ist laut Kreis eine zufällige Beobachtung, zum Beispiel vom Auto aus, wenn ein Wolf eine Straße überquert. Grundsätzlich gelte, dass man sich bei einer Begegnung ruhig verhalten und Abstand halten sollte. „Wenn der Wolf sich nicht zurückzieht und die Situation nicht geheuer ist, dann laut sprechen oder in die Hände klatschen, um sich bemerkbar zu machen, aber auf keinen Fall loslaufen“, rät der Kreis. Dies könne ein Verfolgungsverhalten des Tieres auslösen. „Sollte der Wolf sich wider Erwarten nähern, dann stehenbleiben, sich großmachen und versuchen, ihn einzuschüchtern. In einem solchen Fall eher einen Schritt auf das Tier zugehen, als zurückzuweichen.“
Kommt es zu einem Zusammentreffen von Wolf und Hund, sollte man seinen Hund zu sich rufen, anleinen und sich ruhig zurückziehen – noch besser ist es ohnehin, den Hund im Wald angeleint zu lassen, so der Kreis.
Beratung ausgeweitet
Die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises hat im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms die Beratung für die Landwirtschaft ausgeweitet (Telefon: 02351 966 63 96). Zudem bittet er darum, Fotos oder Videos von Wolf-Sichtungen zeitnah zu übermitteln. Auch die Jägerschaft wird gebeten, ihre Informationen zu teilen. Die Untere Naturschutzbehörde leite Infos und Meldungen mit entsprechenden Standort- und Kontaktdaten an das LANUV weiter.
Kontaktdaten:
- Das Landesumweltamt ist auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende erreichbar: Werktags (9 bis 16 Uhr): Telefon: 02361 – 30 53 322, außerhalb der Geschäftszeiten / am Wochenende / an Feiertagen: Nachrichtenbereitschaftszentrale LANUV NRW, Telefon: 0201 – 71 44 88.
- Ansprechpartnerin für Fördermaßnahmen bei der Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer: Bärbel Ruchay, Telefon: 02303 – 96 16 158.
- Informationen zum Wolfsmanagement und zu Wolfsmeldungen: wolf.nrw.de
- Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer (Telefon: 02945 – 98 94 29, [email protected])
- Beratung für die Landwirtschaft durch die Untere Naturschutzbehörde des MK: Telefon: 02351 – 966 6396