Im Hauptausschuss der Stadt Halver ist am 12. Mai über eine Anpassung der Verwaltungsgebühren beraten worden. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem Fälle, die mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sind – etwa die Recherche in älteren Akten oder Konten sowie die Erstellung umfangreicher Auszüge aus dem Kassenkonto. Für solche Leistungen sollen künftig Gebühren anfallen.

Hintergrund der Satzungsänderung

Kämmerer Simon Thienel begründete die erneute Anpassung mit veränderten Rahmenbedingungen in der Verwaltung sowie einem zusätzlichen Aufwand bei bestimmten Vorgängen. „Das wird zwar keine grundlegende Veränderung darstellen, allerdings bieten auch einige Nachbarkommunen wie beispielsweise Kierspe entsprechende Leistungen seit längerer Zeit nicht mehr unentgeltlich an“, erklärte er im Ausschuss.

Für Feststellungen aus Konten und Akten sollen künftig 30 Euro je angefangene halbe Stunde erhoben werden. Für Auszüge aus dem Kassenkonto wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro pro Rechnungsjahr festgelegt. Nach Angaben der Verwaltung betrifft dies insbesondere Bürger, die umfangreiche Nachweise oder detaillierte Auswertungen benötigen, die über einfache Auskünfte hinausgehen.

Abwägung zwischen Verwaltungsaufwand und Gebührenmodell

Nicole Schmieß wies darauf hin, dass entsprechende Anfragen „teilweise mit erheblichem Aufwand verbunden“ seien und in der Bearbeitung mitunter beträchtliche personelle sowie zeitliche Ressourcen binden könnten. CDU-Fraktionsvorsitzender Sascha Gerhardt gab zu bedenken: „Ich kann nicht feststellen, ob das überhaupt zutrifft.“

Schmieß hielt dem entgegen, dass derartige Leistungen „schon sehr oft angefragt“ würden. Zwar existiere für das Standesamt bereits eine gesonderte Gebührensatzung, gleichwohl komme es regelmäßig zu Sonderkonstellationen, die zusätzliche Bearbeitungsschritte erforderlich machten und damit einen erhöhten Zeitaufwand verursachten.

Abgrenzung von Regel- und Sonderfällen im Verwaltungsalltag

Kämmerer Thienel konkretisierte im weiteren Verlauf die praktische Anwendung der neuen Regelung und stellte klar, dass Gebühren erst dann anfielen, wenn vollständige Aufstellungen erstellt und erneut versendet werden müssten. „Irgendwann kostet es dann halt mal 30€“, erläuterte er und ordnete zugleich ein, dass es sich um klar abgegrenzte Sonderfälle handele: „Es geht um Spezialfälle, die auf normalem Weg nicht zu schaffen sind.“ In einzelnen Konstellationen könne der Aufwand dabei so erheblich sein, dass diese Vorgänge die Verwaltung „den ganzen Tag beschäftigen“.

Im weiteren Verlauf brachte Gerhardt den Vorschlag ein, anstelle einer minutengenauen Abrechnung stärker mit Pauschalen zu arbeiten: „Wäre es nicht besser, wenn man Fallpauschalen anlegen würde?“ Thienel zeigte sich für diesen Ansatz offen und signalisierte Bereitschaft, entsprechende Modelle weiter zu prüfen.

Im Anschluss an die Diskussion wurde die überarbeitete Fassung der Verwaltungsgebührensatzung zur Abstimmung gestellt. Der Hauptausschuss der Stadt Halver stimmte der Anpassung einstimmig zu.