Seit mehr als zehn Jahren ist das Verhältnis zweier Nachbarn in Lüdenscheid äußerst angespannt. Immer wieder kommt die Polizei zum Einsatz. So auch am 8. März 2024: Nachbarn rufen die Beamten gegen 21 Uhr zu Hilfe, weil ein 45-Jähriger Hausbewohner laut herumschreit. Als die Polizisten vor Ort ankommen, reden sie zunächst mit den Anrufern. Dabei nehmen sie den lauten Nachbarn bereits wahr. Schließlich wollen sie auch mit ihm das Gespräch suchen. Das entwickelt sich anders als gedacht. Der Mann lässt die Einsatzkräfte nicht in die Wohnung. Stattdessen betitelt er sie als „Hurensöhne“ und fordert sie auf, sich „zu verpissen“. Doch damit nicht genug. Plötzlich schlägt der Mann mit der Faust durch die Glasscheibe an seiner Tür. Er trifft Niemanden. Strafrechtlich wird das Verhalten des 45-Jährigen als Beleidigung, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung gewertet.
Im Amtsgericht Lüdenscheid soll entschieden werden, wie der Angeklagte dafür zu bestrafen ist. Der Mann berichtet von seiner offenbar vorliegenden schizophrenen Paranoia und Jahre langen Problemen mit seinem Nachbarn. An dem Abend hätten sie sich mal wieder gegenseitig beleidigt. Er sei alkoholisiert gewesen: „Ich habe nicht die Polizei beleidigt. Ich habe nicht gewusst, dass die Polizei vor der Tür steht. Ich dachte, es wäre mein Nachbar.“ Diese Angabe wird durch die Zeugenaussage eines Beamten glaubhaft widerlegt. Der 34-Jährige erklärt: „Wir haben sehr laut gesagt, dass wir die Polizei sind.“ Danach habe der Angeklagte sie dennoch beleidigt. „Kurz darauf flog schon die Faust durch die Tür. Die Hand war komplett draußen. Das war schon kurios.“
Der 45-Jährige gibt dazu an, nicht vorgehabt zu haben, durch die Scheibe zu schlagen. Er sei wütend gewesen und habe seinem Nachbarn durch ein Schlagen gegen die Tür deutlich zu verstehen geben wollen, dass er ihn in Ruhe lassen sollte. „Dass der Schlag so kräftig war, hat ihn selbst gewundert“, ergänzt der Verteidiger. Das Gericht hat sowohl am tätlichen Angriff, als auch an der versuchten Körperverletzung Zweifel. Diese Punkte werden im Hinblick auf die für die Beleidigung zu erwartende Strafe eingestellt. 2022 war der Lüdenscheider wegen Bedrohung auffällig geworden.
Unter Berücksichtigung dieser Tatsache verurteilt der Richter den Bürgergeldempfänger zu 30 Tagessätze à 15 Euro und damit zu 450 Euro Geldstrafe.