Ein 60-Jähriger überwies einem Bekannten fast 20.000 Euro, weil dessen Sohn angeblich lebensbedrohlich erkrankt war. Vor dem Amtsgericht Lüdenscheid stritten beide nun darüber, was wirklich hinter der Zahlung steckte. Das Verfahren endete mit einem Freispruch.
Der Fall im Amtsgericht Lüdenscheid ist wahrlich außergewöhnlich. Auf der Anklagebank sitzt ein 37 Jahre alter Mann. Er ist wegen Betruges angeklagt. Anfang 2024 soll er in Lüdenscheid einem Bekannten erzählt haben, dass sein kleiner Sohn schwer krank sei, auf der Intensivstation läge und künstlich beatmet würde. Der Junge bräuchte eine lebenswichtige Operation in Frankreich, die sich der Angeklagte aber nicht leisten könnte.
Daraufhin soll der Bekannte 19.999 Euro für die Behandlung an den Lüdenscheider überwiesen haben. In Wahrheit war das Kind niemals krank. "Mein Sohn ist sieben Jahre alt und kerngesund", erklärt der Angeklagte im Gericht. Er habe dem Mann nie etwas von einem kranken Sohn erzählt. Richtig sei, dass der 60-Jährige ihm die knapp 20.000 Euro überwiesen hatte. Das sei aber für Spielschulden gewesen. "Ich brauchte das Geld leider schnell, weil ich unter Druck gesetzt wurde", erklärt der 37-Jährige.
Mit Aussicht auf eine baldige Abfindungszahlung und damit in dem Wissen, dass er sein Geld zeitnah zurückbekäme, habe ihm der Bekannte das Geld geliehen. Der Mann habe von Anfang an gewusst, dass es für Spielschulden war, beteuert der Angeklagte. Tatsächlich sei die Abfindung in Höhe von 50.000 Euro auch gekommen, so der Lüdenscheider weiter.
"Dann hat er einen großen Fehler gemacht. Er hat sich dazu verleiten lassen, das Geld zu verzocken", wirft der Verteidiger ein. Als er das dem 60-Jährigen gesagt habe, so der Angeklagte, sei dieser sehr verärgert gewesen und habe eine Betrugsanzeige gegen den Lüdenscheider erstattet. Nach einem ersten, ergebnislosen Anlauf im April 2025, nun ein erneutes Aufeinandertreffen der Parteien vor Gericht.
Der 60-Jährige bleibt dabei, dass der Angeklagte ihn durch die angebliche Krankheit seines Sohnes dazu gebracht hatte, das Geld zu überweisen. Er wisse, so der offenbar von vielen Krankheiten heimgesuchte Mann, was es bedeute, auf der Intensivstation zu liegen. "Ich wollte etwas Gutes tun", erklärt der Zeuge. In einem Gespräch mit seinem Arzt habe er erfahren, dass es so etwas in Deutschland gar nicht gebe. Notwendige Operationen würden immer durchgeführt. "Da wurde mir richtig mulmig", sagt der 60-Jährige. Er habe sein Geld aber nicht zurückholen können. Deshalb habe er Anzeige erstattet.
Die Vernehmung des Zeugen dauert sehr lange. Am Ende gibt es aus Sicht des Richters, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu viele Widersprüche in der Aussage des 60-Jährigen. Sowohl in zeitlicher Hinsicht, als auch auf die Anzahl der Zahlungen bezogen. So stimmen Teile seiner Angaben der Polizei gegenüber und im ersten Verfahrensanlauf gemachte Äußerungen, nicht mit der aktuellen Aussage vor Gericht überein. Die Zeugenaussage sei nicht dazu geeignet, sie von der Glaubhaftigkeit über die Einlassung des Angeklagten zu stellen, erklärt der Richter. Auch eine Verurteilung könnte nicht auf die Zeugenaussage gestützt werden. Ergebnis: Freispruch.









