Im Mittelpunkt der Versammlung stand erneut die Betriebs- und Heizkostenabrechnung, dieses Mal für das Jahr 2023. Das größte Problem bleibt die mangelnde Transparenz. Wie bereits im vergangenen Jahr gab es viele Punkte auf der Abrechnung, die den Mietern nicht klar sind und die eventuell auch in der Form nicht zulässig seien. Das soll nun geprüft werden. „Die Abrechnung ist für viele Mieter unschlüssig und einfach nicht plausibel“, erklärte Aykut Aggül. Beispielsweise gehe es um die Positionen Müllabfuhr, Winterdienst, Gartenpflege, Gebäudeversicherung, Kabel- und Multimedia sowie um die Rauchmelder. „Diese Punkte sind kritisch und nicht verständlich“, sagte der Versammlungsleiter. Es sei so, dass die Müllgebühren nach Quadratmeter berechnet würden, obwohl die Gebührensatzung in Nachrodt-Wiblingwerde pro Kopf berechnet werde. Das Mindestvolumen bei der grauen Tonne seien 20 Liter pro Person und Woche. „Da berechnet die LEG halt nach Quadratmeter und das sind utopische Zahlen, die Fragen aufwerfen“, erläuterte Aykut Aggül die Problematik.
Zudem gebe es weiterhin Fragen zum Winterdienst. Dieser stehe erneut auf der Abrechnung, sei aber nicht einmal vor Ort gewesen. „Die Mieter haben schriftlich mitgeteilt, dass sie selbst in der Lage sind, Schnee und Glatteis zu beseitigen. Dennoch hat die LEG auch dahingegend nach Quadratemeter abgerechnet, da sie angeblich einen Dienstleister beauftragt haben. Normalerweise ist die LEG verpflichtet, die Objekte aus der Beauftragung herauszunehmen, wo die Mieter schriftlich abgelehnt haben, davon Gebrauch zu machen“, erklärte Aykut Aggül.
Auch beim Punkt Gartenpflege gab es Diskussionen. Seit Jahrzehnten sei es so, dass die Mieter ihre Gärten selbst pflegen würden. Auch dafür würde aber ein Satz angegeben, der nach Quadratmeter berechnet werde. „Das ist auch sehr fragwürdig, denn wenn man ein Unternehmen beauftragt, das ein Angebot abgibt, wäre es angemessen, die Gesamtsumme durch alle Mietparteien zu teilen. Somit würden dann geringere Kosten auf jeden zukommen. Viele haben zudem widersprochen, also dass sie keine Gartenpflege haben möchten. Auch da müssten die Objekte aus der Beauftragung herausgenommen werden“, betonte Aggül.
Wie bereits 2023 war ein weiterer Punkt die Gebäudeversicherung. „Hier haben wir die LEG um Erläuterung gebeten, wie die Kosten zustande kommen, da die Kosten von Jahr zu Jahr explodieren – ohne Begründung“, sagte Aggül. Unstimmigkeiten gibt es auch zu den Kabel- Multimediaanschlüssen. Eigentlich gäbe es pro Haus einen Anschluss. Die LEG berechne auch dort nach Quadratmeter. Es habe bisher Verträge gegeben, die für 9,90 Euro monatlich abgeschlossen wurden. In manchen Wohnungen würden derzeit 160 oder sogar 180 Euro im Jahr berechnet, obwohl die Berechnung einfach wäre mit 12 mal 9,90 Euro – bei allen identisch. „Da macht die LEG auch was sie möchte“, betonte Aggül.
In Sachen Rauchmelder sei der LEG zudem mitgeteilt worden, dass diese nicht umlagefähige Betriebskosten seien. Dazu gebe es ein BGA-Urteil aus 2022. Aggül: „In dem Fall müsste die LEG diese Position aus den Betriebskosten herausnehmen.“ Zudem möchten die Mieter von ihrem Recht auf Belegeinsicht Gebrauch machen, um vor allem die strittigen Punkte nachzuvollziehen. Dies sei der LEG inzwischen mitgeteilt worden. Auch sei darauf hingewiesen worden, dass viele Wasserzähler kaputt seien und damit der Verbrauch geschätzt worden sei. „Wenn jemand 2022 40 Kubik im Jahr verbraucht hat, wurden in diesem Jahr 80 Kubik aufgeführt, was ja auch so nicht rechtens ist“, sagte Aggül.