Im Kindergartenjahr 2025/2026 wird es im Märkischen Kreis zusätzliche acht Kindergartenplätze im Vergleich zum Vorjahr geben. Die Betreuung wächst von 3520 Plätzen im Kindergartenjahr 2024/2025 auf 3528 Plätze im Kindergartenjahr 2025/2026. Darüber wurden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses informiert, teilt der Märkische Kreis in einer Pressemitteilung mit.
Weitere Kennziffern präsentierte Jugendhilfeplaner Fabian Kläs. „Von den 3528 Kindergartenplätzen sind 714 für U3-Kinder (2024/2025: 714) und 2814 für Ü3-Kinder (2024/2025: 2806 Plätze) geplant. Auch Inklusion ist ein wichtiges Thema im Jugendamt. Die Zahl der integrativen Betreuungen liegt voraussichtlich bei 141 Plätzen, wozu 138-Mal Ü3 und drei Mal U3-Plätze zählen.“
Zum Vergleich 2024/2025: 126 Plätze, 122-mal Ü3 und viermal U3. Im Bereich der Kindertagespflege sind bis zu 120 Kindertagespflegepersonen eingesetzt. Insgesamt können bis zu 320 weitere U3-Plätze und bis zu 20 weitere Ü3-Plätze zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich der Kindertagespflege sind zwei U3-Kinder mit Behinderung eingeplant.
Die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung für das Kindergartenjahr 2025/2026 bildet die Ergebnisse der sogenannten „Runde Tische“ ab, die das Kreisjugendamt im November 2024 mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen, den Trägern sowie den Städten und Gemeinden durchgeführt hat. Aktuell werden die Ergebnisse der Anmeldungen mit den Planungen im November abgeglichen und Änderungen konnten noch bis zum 15. März an das Landesjugendamt gemeldet werden. Deshalb sind geringfügige Abweichungen der Zahlen noch möglich.
Flexibilisierung der Betreuungszeiten
Fördermittel in Höhe von insgesamt 99.400.000 Euro erhalten acht Kindertageseinrichtungen für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten im kommenden Kindergartenjahr 2025/2026. Dazu gehören folgende Einrichtungen: „Evangelische Kita und Familienzentrum FIBS“ in Nachrodt-Wiblingwerde, Evangelischer Kindergarten in Wiblingwerde, Städtische Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ in Neuenrade, Städtische Kindertageseinrichtung „Sausebraus“ in Neuenrade, AWO Kindertagesstätte „Mittendrin“ in Schalksmühle, AWO-Familienzentrum „Wundertüte“ in Halver, Elterninitiative Kindergarten Viktoriastraße in Schalksmühle und Kita „Füchschen“ in Meinerzhagen.
Die Anerkennung des Flexibilisierungsangebots erfolgt im Bereich der Kindertageseinrichtungen immer für ein Kindergartenjahr. Zudem gibt es eine unterjährige Erhöhung der Zuschüsse der Flexibilisierungsangebote für das laufende Kindergartenjahr 2024/2025 für die Einrichtungen „Kommunale Kita Wirbelwind“ in Neuenrade sowie „AWO Wundertüte“ in Halver.
Einblicke in Arbeitsbereiche
Für die Ausschussmitglieder gab es Einblicke in die verschiedenen Aufgabenbereiche des Jugendamtes. Marie Engmann stellte die Aufgaben der Inklusionskoordination vor, die sie gemeinsam mit Julia Schricker übernimmt. Hierzu zählen der Austausch im Arbeitskreis Jugendamt/Sozialamt, die inklusive frühkindliche Bildung, der Kinder- und Jugendförderplan und inklusive Freizeit- und Ferienangebote. Die Beratung der Verfahrenslotsen wurde 2024 im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes insbesondere von Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Anspruch genommen.
Wichtiges Thema war auch die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit bestehender oder drohender seelischer Behinderung wie zum Beispiel einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen, Leserechtschreibstörung oder Rechenstörung. Dieses Aufgabengebiet ist auch als Eingliederungshilfe bekannt. Wichtige Schritte nach der Antragsstellung sind die Unterrichtsbeobachtungen, Hilfeplangespräche oder Hausbesuche. Insgesamt wurden im Jahr 2024 durchschnittlich 34 Unterrichtsbeobachtungen, 180 Hilfeplangespräche oder 64 Hausbesuche durchgeführt. Bedeutend im nächsten Schritt: „Hilfen wie Lerntherapie, stationäre Aufenthalte, Autismustherapie oder die Schulbegleitung“, berichtete Sarah Weiland, Koordination im Bereich der Eingliederungshilfe. Die Schulbegleitungen im Januar 2025 sind mit 64 laufenden Hilfen am häufigsten, gefolgt von Autismustherapie (29), stationären Aufenthalten (15), Lerntherapie (6) und sonstige Leistungen (6).
Seit dem 1. Juli im vergangenen Jahr koordiniert Hella Schoppmann die Vormundschaften. Kommt es dazu, dass ein Vormund bestellt werden muss, wird dies durch das Amtsgericht angeordnet. Vormünder können zum Beispiel Jugendämter (Amtsvormünder), Berufsvormünder, Vereinsvormünder oder ehrenamtliche Vormünder (Verwandte, Personen aus dem sozialen Umfeld, engagierte Bürger oder auch die Pflegeeltern eines Kindes) sein. Auch ehrenamtliche Vormünder sind wichtig. Im Märkischen Kreis gibt es insgesamt 40 davon, wobei 26 Personen Pflegeeltern sind, 12 im familiären oder sozialen Umfeld der Mündel sind und in einem Fall ein bürgerschaftlich engagierter Vormund tätig ist. Wer diese Aufgabe übernehmen möchte, wird von Hella Schoppmann auf die Eignung geprüft, vorbereitet, geschult, begleitet und beraten. Sie betonte: „Wertschätzung für das Engagement und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit werden hier das A und O sein. Ich hoffe, wir können viele Menschen ermutigen, eine solche bereichernde und erfüllende Aufgabe zu übernehmen.“