„Natürlich werde ich dort sein und mir das anhören“, sagt Bürgermeisterin Birgit Tupat. Und auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Philipp OIschewski sowie Gerd Schröder, Fraktionsvoristzender der SPD, planen eine Reise nach Münster. Petra Triches von der UWG muss noch klären, ob sie frei bekommt. Schließlich wird dort über eine Lebensader der Gemeinde verhandelt. Für Verwirrung sorgt derweil die Tatsache, dass der Eilantrag gemeinsam mit der Hauptverfahren entschieden wird. Im Hauptverfahren geht es um eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss. Im Eilantrag geht es darum, ob die Klage eine aufschiebende Wirkung haben kann, oder nicht. Ob eine neue Brücke in Nachrodt über die Lenne gebaut werden kann und wann, hängt also von diesem Termin ab.
Schon lange warten Politik, Bürger und Unternehmen auf eine Entscheidung – vor allem in Sachen Eilantrag. Gerechnet hatte man damit spätestens Ende März. Dass Eilantrag und Hauptverfahren nun gemeinsam verhandelt werden, kommt überraschend. „Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für den Entscheidungszeitpunkt im Eilverfahren. Wann eine Entscheidung ergeht, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem auch davon, wie dringlich die Sache ist, etwa ob mit Bauarbeiten unmittelbar begonnen werden soll“, erklärt Gudrun Dahme, Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Münster.

Heißt das nun, dass keine Eile im Verfahren ist, weil noch kein Bagger an der Lenne stand? „Das lese ich tatsächlich so. Aber wie soll es anders laufen“, sagt Birgit Tupat. Auf die Aussage der Richterin reagiert auch Unternehmer Uwe Hell, der sich seit Jahren für einen Neubau einsetzt: „Es gibt deutliche Hinweise in Gesetzestexten, die diese Begründungssuche fordern, so heißt es im Gesetzblatt zur aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Plandeststellungsbeschluss: ,Bundesfernstraßengesetz – § 17e Abs. 2 S. 1 FStrG: „Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen, für die nach dem Fernstraßenausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, hat keine aufschiebende Wirkung‚.“ Er fragt sich, wer denn in dem Verfahren die Seite der Geschädigten vertritt. Denn es gäbe schließlich erhebliche Einschränkungen. In einer Mail an den CDU-Landtagsabgeordneten Thorsten Schick stellt er die Fragen: „Liegt denn die von Ihnen zitierte Klageerwiderung durch Straßen.NRW dem Gericht vor, Sie sprechen davon, diese sei „verfasst“ worden? Wir kennen diese nicht. Ist denn bisher jemals der vordringliche Bedarf des Neubaus allen Beteiligten ausreichend begründet worden? Sind die Folgen einer kompletten Brückensperrung aufgrund des Verfalls überhaupt mal sachlich aufgearbeitet worden, was das für Nachrodt-Wiblingwerder, die Bürger, Unternehmen und das Lennetal und deren Zukunft bedeuten würde?“ Er bittet den Politiker eindringlich, zu helfen, dem Gericht gute Argumente zu liefern.
Bereits Ende der vergangenen Woche, also vor der E-Mail von Uwe Hell sprach LokalDirekt mit dem Landtagspolitiker über die bevorstehende mündliche Verhandlung am OVG. „Ich bin im ständigen Kontakt mit Straßen.NRW. Aus meiner Sicht unternehmen die Verantwortlichen alles, um möglichst schnell voran zu kommen. Jede Woche die unnötig verstreicht, bindet unnötig Mitarbeiter“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Thorsten Schick.

Um eine Baustelle beginnen zu können, brauche Straßen.NRW das Urteil im Eilverfahren. Rechtlich sei das nicht anders möglich. Schick: „Es kann nicht einfach eine Baustelle auf einem Grundstück ausgeschrieben werden, dass einem nicht gehört und wo gegen die Planfeststellung im Eilverfahren geklagt wird. Andernfalls könnten Schadensersatzansprüche entstehen.“
Er hoffe zusammen mit den Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung, dass die Klage gegen die Planfeststellung in sechs Wochen abgewiesen wird. Dadurch hätte Straßen.NRW die Möglichkeit, schnell weitere Maßnahmen vorzutreiben, die im Augenblick noch rechtlich untersagt seien.