Entsorgungsberechtigt sind ausschließlich Privathaushalte der Bewohner der Hansestadt Breckerfeld. Abfall aus Gewerbebetrieben und Abfall von Bewohnern anderer Städte und Gemeinden wird nicht angenommen.
Abgabestellen und Termine
Ortschaft Zurstraße, Wanderparkplatz an der Taubenstraße
zwischen 9 Uhr und 11.30 Uhr
Ortskern Breckerfeld, Marktplatz
zwischen 12.45 Uhr und 15.45 Uhr
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Sonderabfälle nicht vor den jeweiligen Terminen einfach am Abgabeplatz abgestellt werden dürfen: „Eine fachgerechte Entsorgung ist nur gewährleistet, wenn die Abfälle direkt beim Entsorgungspersonal abgegeben werden. Außerdem stellt Sondermüll eine Gefahr für Passanten, insbesondere für Kinder dar.“
Abgabebeispiele
Zu den Sonderabfällen gehören insbesondere: Medikamente, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Farben, Lacke, Verdünner, Labor- und Chemikalienreste, Pflanzengifte, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen, Leuchtstoffröhren sowie Batterien.
Zu den Elektro- und Elektronikkleingeräten gehören beispielsweise: Taschenrechner, Rasierapparate, Radios, Kaffeemaschinen, Toaster, Bügeleisen, Eierkocher, Küchenmaschinen, PCs, Drucker und Ähnliches.
Erneut können die Bürger bei der Sammelaktion auch Altmetall anliefern. Dazu stellt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Altmetallcontainer bereit.
Weitere Entsorgungsangebote
Zusätzlich können auch Tintenpatronen, Druckerkartuschen sowie CDs und DVDs ohne Umverpackung entsorgen, hierfür wird eine sogenannte Rote Tonnen aufgestellt. Auch für Hartkunststoffe wie zum Beispiel Regenfässer oder CD-Hüllen steht ein entsprechender Container zur Verfügung.
Eine zertifizierte Möglichkeit der datenschutzsicheren Aktenvernichtung von Papierakten rundet das Entsorgungsangebot ab.
Was nicht mitgenommen wird
Die nachfolgend aufgeführten Abfälle werden vom Entsorgungspersonal nicht angenommen:
- Asbest (Auskünfte zur Entsorgung erteilt das Umweltamt des Ennepe-Ruhr-Kreises unter Tel. 02336/930)
- Altreifen (Rücknahme durch Reifenhändler bei Neukauf von Autoreifen)
- Altöl (wird im Handel zurückgenommen; Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, Altöl in den Mengen zurückzunehmen, in denen sie auch neues Öl verkaufen)
- Autobatterien (Rücknahme durch Händler beim Kauf einer neuen Autobatterie)