Acht kostenlose Schnelltests pro Kind und Monat sollen dabei helfen, den Regelbetrieb in Kindertagesstätten (Kitas) und in der Kindertagespflege zu sichern: Diese Corona-Teststrategie hat das Familienministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zum Beginn des neuen Kita-Jahres (1. August) vorgestellt. Dazu gehört auch, dass Betreuungseinrichtungen einen Test anordnen können, wenn ein Kind Symptome einer Corona-Infektion aufweist.
Laut Pressemitteilung des Ministeriums sollen Kitas wöchentlich mit jeweils zwei Tests pro Kind beliefert werden. Diese sollen die Einrichtungen dann an die Eltern weitergeben. Damit sollen „anlassbezogene“ Tests ermöglicht werden. Die Verteilung der Antigen-Selbsttests an Kindertagespflegestellen hingegen übernehmen wie bisher auch die kommunalen Jugendämter. Damit soll nicht nur der Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung aufrechterhalten, sondern auch Eltern, Kinder und Personal bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt werden.
Die Teststrategie gilt zunächst für August und September und somit bis zu den Herbstferien. „Eine Anschlussfinanzierung bis zum Jahresende ist bereits jetzt sichergestellt“, kündigt NRW-Familienministerin Josefine Paul an.
Einrichtungen dürfen Corona-Test anfordern
Darüber hinaus enthält die Strategie eine „zentrale Änderung“: Sollten sich bei einem Kind typische Symptome einer möglichen Corona-Infektion bemerkbar machen, dürfen Kita-Träger und Kindertagespflege-Stellen dessen Betreuung vorübergehend aussetzen. Um das zu ändern, müssen Eltern ein negatives Ergebnis eines zu Hause gemachten Selbsttests nachweisen.
„Die Landesregierung setzt hier auf die vertrauensvolle Kooperation zwischen Einrichtungen und Eltern. Unser Ziel ist eine größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten“, sagt Paul. Die Teststrategie gilt allerdings erst ab dem 8. August. An diesem Tag tritt die neue Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen in Kraft.