Aufgrund steigender Gebührensätze wird die Abfallbeseitigungsgebühr höher als 2024 ausfallen, zudem erhöhen sich die Entsorgungs- und Verwertungskosten bei der Firma Lobbe. Dem entgegen konnten die kommunalen Sonderleistungen deutlich reduziert werden. Dadurch sinkt die Verbandsumlage im Ganzen geringfügig. Eine stärkere Kostensteigerung konnte durch Übernahme der Containerstandortreinigung und der Straßenpapierkorbentleerung durch den Zweckverband abgefedert werden. Diese Aufgaben wurden bis Anfang des Jahres durch den Baubetriebshof durchgeführt, sodass nun Personalkosten sowie Kosten für Fahrzeuge und Ausrüstung eingespart werden.
Mit Übernahme der Aufgaben durch den Zweckverband entfällt auch ein Großteil der Erstattungen für Personal- und Sachkosten. „Der für Nachrodt-Wiblingwerde sinkende Anteil an der Verbandsumlage führt in Verbindung mit dem Wegfall der zuvor genannten Erstattungen zu einem nur moderat steigenden Gebührendeckungsbedarf“, hieß es in der Sitzungsvorlage für den Rat.

Auch die Entwässerungs- und Entsorgungsgebühren mussten für das kommende Jahr neu kalkuliert werden. Die gestiegenen Abwassergebühren und die gestiegenen Grundgebühren für Kleinkläranlagen sowie feste Gruben sind laut Sitzungsvorlage unter anderem auf den gestiegenen Ruhrverbandsbeitrag zurückzuführen. Gleichzeitig seien die Personalkosten für die Grundstücksentwässerungsanlagen gestiegen.
„Des Weiteren haben immer mehr Haushalte einen Zwischenzähler eingebaut und können dadurch nachweisen, dass sie einen Teil ihres Schmutzwassers nicht in den Kanal eingeleitet haben, sondern für die Gartenbewässerung oder Ähnliches genutzt haben. Das hat zur Folge, dass deutlich weniger Schmutzwasser in den Kanal eingeleitet wird und somit die gestiegenen Kosten auf eine kleinere
Schmutzwassermenge verteilt wird“, heißt es in der Vorlage weiter.
Die Gebühren im Vergleich:

In Sachen Müll waren sich die Ratsmitglieder schnell und ohne Diskussionen einig. Lediglich der fraktionslose Aykut Aggül stimmte gegen die Erhöhung. Bei den Abwassergebühren gab es zwei Gegenstimmen und eine Enthaltung. Eine Gegenstimme kam wieder von Aykut Aggül und die andere von Tanja Edelhoff (CDU). Ihr Vater Roderich Knipps (CDU) enthielt sich. Beide haben selbst eine entsprechende Anlage und konnten die Erhöhung nicht nachvollziehen. Aykut Aggül äußerte sich nicht zu seinen Gründen.
Das Problem des Kostendeckungsprinzips:
Das Problem bei den Gegenstimmen ist das Kostendeckungsprinzip, das für Kommunen gilt. Durch die Kostenkalkulationen ist klar, dass die Kosten in einigen Bereichen steigen werden. Dadurch kommt es zu einer Unterdeckung. Im Bereich Abwasser in der Höhe von rund 53.000 Euro und beim Müll in Höhe von 13.000 Euro. Unter dem Sammelbegriff des Kostendeckungsprinzips werden jedoch ein Kostenüberschreitungs- und ein Kostendeckungsgebot zusammengefasst. „Das Kostendeckungsgebot für öffentliche Einrichtungen ist in § 6 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) geregelt. Das Kostendeckungsprinzip verlangt, dass die Gebühren so zu kalkulieren sind, dass das veranschlagte gesamte Gebührenaufkommen die gesamten voraussichtlichen Kosten einer Einrichtung deckt. Somit soll der Gebührenhaushalt nicht aus dem allgemeinen Haushalt subventioniert werden“, erklärt Kämmerer Heiko Tegeler. Auf der anderen Seite solle das Kostenüberschreitungsverbot verhindern, dass versucht wird, Überschüsse zu erzielen und zur Deckung des allgemeinen Finanzhaushalts genutzt werden.
„Die gesetzlichen Grundlagen besagen, dass Gebühren zu erheben sind, wenn Bürgerinnen und Bürger Vorteile durch die Nutzung und Bereitstellung verschiedener Anlagen oder Einrichtungen erlangen“, erklärt Tegeler. Dazu zählen Abfall, Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Kleinkläranlagen. Gleichzeitig dürften die Überschüsse aus den Gebührenrechnungen nicht in den allgemeinen Teil des Haushalts fließen und sich demensprechend positiv auf das Ergebnis auswirken. „Dieser Teil (Sonderposten) muss dem Gebührenzahler in den nächsten Jahren positiv angerechnet werden. Wenn bei der Kalkulation zu geringe Gebühren errechnet wurden, sollen diese im Rahmen von Nachberechnungen dem Gebührenzahler in den nächsten Jahren nachberechnet werden“, betonte Tegeler.
Würde gegen eine Erhöhung der Gebühren gestimmt, hätte die Kommune folglich ein Problem. Denn die Unterdeckung würde Mittel aus dem Haushalt fordern, die eigentlich dafür aber nicht verwendet werden sollten. LokalDirekt hat im Nachgang der Sitzung beim CDU-Fraktionsvorsitzenden Philipp Olschewski noch einmal nachgefragt, wie er zu den Gegenstimmen steht. „Natürlich will jeder eine Steigerung für den Bürger verhindern. Daher haken wir auch immer nach und kalkulieren sogar selbst. Kritisch muss man sein. Aber bei Umlagehaushalten muss man manche Dinge hinnehmen“, betonte der Christdemokrat. Wichtig sei es, nachzufragen und zu verstehen. „Klar ist, dass wir diese Erhöhungen hinnehmen müssen. Und ja, das ist traurig und schmerzhaft. Aber letztlich ist es halt ein Umlagehaushalt“, betonte Olschewski.