Neben weiteren Aluminium-Schmiede-Unternehmen bestand auch gegenüber Otto Fuchs der Vorwurf, sich vor 2018 an kartellrechtswidrigen Absprachen beteiligt zu haben. Dieser Vorwurf hat sich im Rahmen der Hauptverhandlung in weiten Teilen als unzutreffend herausgestellt und das Oberlandesgericht zu einer deutlichen Korrektur des Tatvorwurfs und des verhängten Bußgeldes veranlasst. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme hat das Gericht den Tatvorwurf im Ergebnis nicht als langjährige kartellrechtswidrige Absprache, sondern lediglich in Teilen als unzulässigen Informationsaustausch für einen wesentlich kürzeren Zeitraum gewertet.
Zum Gerichtsentscheid gegen die Otto Fuchs Beteiligungen KG erklärt der persönliche haftende Gesellschafter der Otto Fuchs Beteiligungen KG Andreas Engelhardt: „Das Oberlandesgericht hat mit seiner Entscheidung heute ein klares Signal gesetzt und damit die von uns im Rahmen des gesamten Verfahrens vertretene Sichtweise in weiten Teilen bestätigt. Die unangemessene und unverhältnismäßige Vorgehensweise des Bundeskartellamts in der Bewertung des Vorgangs zeigt sich insbesondere in der jetzt vorgenommenen Bußgeldreduzierung um circa 80 Prozent von 145 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro. Dies ist angesichts der verbliebenen Vorwürfe, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für uns immer noch ein sehr hoher Betrag. Wir werden das Urteil zunächst im Hause intern bewerten. Ein regelkonformes Verhalten ist für unsere Unternehmensgruppe selbstverständlich und wird seit langem durch fest implementierte Compliance Maßnahmen sichergestellt.“