Es sollte etwas Besonderes für Silvester 2023/2024 sein: Zwei junge Männer aus Lüdenscheid wollten keine einfachen Böller. Da kam ihnen eine neue Bekanntschaft Anfang Dezember 2023 auf einer Party gerade recht. Der Mann hatte außergewöhnliche Knaller im Angebot. Etwa 200 Euro investierten die beiden Freunde insgesamt in eine bunte Mischung. Das Problem: Die Böller sind laut Sprengstoffgesetz verboten. Dennoch erwarb das Duo mindestens 42 Knallkörper. Um diese zu testen, begaben sich die beiden mit zwei Begleitern am Abend des 20. Dezember 2023 nach Meinerzhagen. Auf einem Parkplatz an der Nordhelle ließen sie ein paar Kracher los.
Mutmaßlich ein umliegender Bauer bekam Wind davon und alarmierte die Polizei. Die Beamten rückten an, konfiszieren die Böller und die beiden Freunde finden sich im Amtsgericht Lüdenscheid vor einem Jugendstrafrichter wieder. „Wir dachten, da stören wir niemanden. Wir wussten schon, dass sie verboten waren“, legt einer der Angeklagten für beide ein Geständnis ab. Im Moment des Testens der Knaller hätten sie nicht darüber nachgedacht, dass sie damit eine Straftat begehen, so der heute 19-Jährige weiter. Sein Kumpel (20) fügt hinzu: „Wir wollten keinem etwas Schlechtes.“
Ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe spricht von Gruppendynamik, die zur Tat geführt hatte. Der Richter sieht in dem Verhalten der Angeklagten eine „klassische Jugendverfehlung“. Auch, wenn der 19-Jährige bereits wegen Diebstahls und Drogenhandels vorbestraft ist und unter laufender Bewährung steht, stellt der Vorsitzende beide Verfahren vorläufig ein. Der vorbestrafte Angeklagte muss 400 Euro und sein Kumpel 200 Euro an das Hospiz, die Arche Lüdenscheid, zahlen. Ist das Geld bezahlt, wird die Akte geschlossen.