Iserlohns Stadtkämmerer Michael Wojtek hatte eine gute Nachricht in die jüngste Sitzung des Haupt- und Personalausschusses mitgebracht. Der 1. Beigeordnete und städtische Schatzmeister teilte mit, dass bei der Stadt 242.000 Euro eingegangen sind.

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Es handelte sich um die Summe, die 2019 als Abfindung an den ehemaligen Ordnungsamtsmitarbeiter Ugur Ünal für dessen Verzicht auf seinen Arbeitsplatz gezahlt worden war. Ünal war bekanntlich nach der beiderseitigen Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag ausgeschieden. Das Geld war später von der Staatsanwaltschaft aufgrund eines Rechtsstreits einbehalten, jetzt aber freigegeben und ausgezahlt worden.

Eilantrag auf Wiedereinstellung scheiterte

Die als „Iserlohner Abfindungsaffäre“ bekannt gewordene juristische Auseinandersetzung hat in den vergangenen sieben Jahren die Gerichte beschäftigt – darunter mehrfach das Arbeitsgericht Iserlohn, das Landesarbeitsgericht, und zuletzt in einer Strafsache das Landgericht Hagen sowie den Bundesgerichtshof. Zuletzt war Ugur Ünal im August 2025 vor dem Iserlohner Arbeitsgericht mit einem Eilantrag auf sofortige Wiedereinstellung gescheitert. „Im Falle der Wirksamkeit des Auflösungsvertrages könne kein Beschäftigungsanspruch gegenüber der Stadt Iserlohn gegeben sein, weil in diesem Fall das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bereits im Jahr 2019 sein Ende gefunden hatte“, so die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Iserlohn seinerzeit. Im Rahmen eines Urteils ist das Landesarbeitsgericht Hamm in seiner Begründung von der Wirksamkeit des Auflösungsvertrages ausgegangen.

Aushang des Verzeichnisses der öffentlichen Sitzungen des Arbeitsgerichts Iserlohn für den 06.08.2025 in Saal 1.
Der Aushang am Saal 1 des Iserlohner Arbeitsgerichts.
Foto: Hendrik Klein / LokalDirekt
Sechs Personen sitzen an einem U-förmigen Konferenztisch in einem hellen Besprechungsraum.
Die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Iserlohn verhandelte seinerzeit unter Vorsitz von Richterin Sandra Lücke-Claes (Mitte). Links Iserlohns Rechtsamtsleiter Ansgar Bochynek, daneben der Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes NRW, Torsten Hebert, rechts Ünal-Anwalt Daniel Wüstrich. Ugur Ünal wollte nicht aufs Bild.
Foto: Hendrik Klein / LokalDirekt

Rückabwicklung vorgeschlagen

Das Angebot des ehemaligen Mitarbeiters des Ordnungsamts, wieder in die Dienste der Stadt zu treten, war seinerzeit von der Kommune abgelehnt worden. Die Stadt Iserlohn steht auf dem Standpunkt, der Auflösungsvertrag habe nach wie vor Gültigkeit. Es habe immer wieder Gespräche gegeben, um eine Einigung zu erzielen, hatte Ünal-Anwalt Daniel Wüstrich seinerzeit vor Gericht erklärt. Sein Mandant sei zur Rückabwicklung des Aufhebungsvertrags bereit. Auch die Stadt Iserlohn bestätigte seinerzeit, es habe ein unterschriftsreifer Vertrag zur Rückabwicklung vorgelegen. Doch dann sei die Staatsanwaltschaft mit der Klage wegen Untreue dazwischengekommen. Das Geld hat die Stadt Iserlohn jetzt zurück. Das letzte juristische Kapitel in der „Abfindungsaffäre“ könnte damit aber noch nicht geschrieben sein.