Arbeitgeber versuchen zunehmend, den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auszuhebeln. Das wirft die IG Metall Unternehmen vor. „Wir haben im letzten Jahr über 100 Anfragen von unseren Mitgliedern erhalten, weil die Lohnfortzahlung im Betrieb verweigert wurde“, so Fabian Ferber, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Märkischer Kreis.
Begründet werde dies oftmals mit Verweis auf Urteile des Bundesarbeitsgerichts, „nach denen vermeintlich auf Verdacht das Geld einbehalten werden kann. In einem Fall hat es keine Entgeltfortzahlung gegeben, weil der Arbeitgeber dem Beschäftigten unterstellt hat, wegen einer befristeten Versetzung vom eigentlichen Arbeitsplatz nicht zur Arbeit kommen zu wollen. Dabei hat der Beschäftigte schon über Wochen auf dem anderen Arbeitsplatz gearbeitet “, so Ferber.
Anderes Beispiel: Arbeitgeber forderten, dass Beschäftigte ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden oder zumindest darlegen, welche Diagnose festgestellt wurde. „Das Interesse mag vielleicht dann bestehen, wenn ein Beschäftigter im Laufe eines Jahres über sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen ist. Selbst dann halten wir das für ein äußerst fragwürdiges Verhalten“, betont der IG Metall-Bevollmächtigte. Es gebe aber auch Fälle, „bei denen am ersten Krankheitstag im Jahr die Offenlegung der Diagnose eingefordert wurde.“ – Aus Sicht der Gewerkschaft ein klarer Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht.

Für Ferber ist klar: Wenn Arbeitgeber versuchten, mit unlauteren Tricks die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auszuhebeln, werde man das nicht hinnehmen. Sollte diese Praxis um sich greifen, müsse man auch Druck auf die Politik ausüben, meint Ferber. „Hier muss dann das Entgeltfortzahlungsgesetz nachgeschärft werden, um diesen Missbrauch noch klarer auszuschließen und auch über Sanktionsmöglichkeiten nachdenken.“
„Wenn Arbeitgeber meinen, über die Hintertür und mit unlauteren Tricks die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall reif zu schießen, werden wir Widerstand leisten. Wir haben nun über 20 Mitgliedern Rechtsschutz gewährt, den sie über ihre Mitgliedschaft in Anspruch nehmen können. Hier wird Kolleginnen und Kollegen, die arbeitsunfähig sind, Geld vorenthalten. Das machen wir nicht mit.“ Mitglieder der IG Metall können in solchen Fällen einen Antrag auf Rechtsschutz bei ihrer Gewerkschaft zu stellen.
Sollte sich diese Praxis nicht aufhören, müsse man auch Druck auf die Politik ausüben: „Hier muss dann das Entgeltfortzahlungsgesetz nachgeschärft werden, um diesen Missbrauch noch klarer auszuschließen und auch über Sanktionsmöglichkeiten nachdenken.“
INFO
- Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bis zu sechs Wochen steht der Arbeitgeber in der Pflicht, das Entgelt fortzuzahlen. Erst danach muss das Krankengeld der Krankenkasse in Anspruch genommen werden.
- 1956 haben Mitglieder der IG Metall diese Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mit Streiks in Schleswig-Holstein für die Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt.
- Seit knapp 70 Jahren also gibt es diesen Anspruch also. 1969 hat dann der Deutsche Bundestag das Lohnfortzahlungsgesetz für alle Beschäftigten beschlossen.