Am 19. Oktober 2023 soll eine Frau aus Lüdenscheid über Kleinanzeigen zwei Elektronikgeräte für 120 Euro angeboten, das Geld kassiert, die Ware aber nicht verkauft haben. Das Geld soll auf ein - auf ihren Namen laufendes - Konto der Norisbank eingegangen sein. Die 35-Jährige muss sich daraufhin im Amtsgericht Lüdenscheid dem Vorwurf des Betrugs stellen.
"Ich habe das nie veräußert. Ich habe gar kein Konto bei der Norisbank. Seit ich 16 bin habe ich mein Konto bei der Sparkasse", bestreitet die Angeklagte den Betrug. Sie wisse, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte hinter der Tat steckte, um an Geld für seine Kokainsucht zu kommen. Er habe Zugriff auf ihren Personalausweis gehabt und so ihre Daten für die Kontoeröffnung benutzt: "Das hat er mir unter vier Augen erzählt. Er hat Angst, dass er wieder in Haft geht."
Dass tatsächlich der Ex der eigentliche Täter ist, kann gut sein. Der Mann war nämlich von einiger Zeit wegen gleichgelagerter Fälle verurteilt worden. Damals hatte er die Nutzung der Daten der Frau zugegeben. Das Gericht stellt das Betrugsverfahren im Hinblick auf einen weiteren Vorwurf gegen die 35-Jährige ein.
Die Angeklagte gibt zu, am 21. Dezember 2023 gegen 18.50 Uhr bei Müller an der Wilhelmstraße in Lüdenscheid einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Sie ließ Parfum im Wert von 373,35 Euro in ihre Tasche verschwinden. "Es erfolgte auf Veranlassung des damaligen Lebensgefährten", erklärt der Verteidiger. "Es war für ein Tauschgeschäft mit Kokain", fügt die Angeklagte zu.
Im Januar 2023 war die Frau wegen mehrfacher Betrugstaten mit ihrem Ex zusammen zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ob das denn keine Lehre für sie gewesen sei, sich nicht mehr auf den Mann einzulassen, hakt der Richter nach. Sie habe sich ja inzwischen von ihm getrennt und ihn aus der Wohnung geworfen. Allerdings habe der Mann weder bei seiner Mutter, noch bei seiner Oma Unterschlupf gefunden. "Da stand er wieder vor meiner Tür. Ich konnte ihn nicht auf der Straße lassen. Wir haben doch ein Kind", begründet die Lüdenscheiderin die erneute Aufnahme ihres Ex.
Ein Paar seien sie aber nicht wieder, betont die 35-Jährige. Für den Diebstahl bei Müller verurteilt der Richter die Frau zu 1050 Euro Geldstrafe. Außerdem wird die Staatsanwaltschaft die 373,35 Euro für das Parfum als Wertersatz bei der Angeklagten einfordern.