Wie in jedem Jahr bittet die Stadt Meinerzhagen auch im Vorfeld drum, das Osterfeuer bei der Stadtverwaltung anzumelden. Dies ist bis Freitag, 11. April, möglich. Außerdem sind für einen sicheren Ablauf der Feierlichkeiten folgende Regelungen zu beachten:
Nach den Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Ausnahmen von diesen Verboten können für die sogenannten Brauchtumsfeuer, worunter auch die Osterfeuer fallen, zugelassen werden. Ein Osterfeuer ist dann ein Brauchtumsfeuer, wenn es von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Nicht als Osterfeuer gelten solche Feuer, die lediglich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen. Solche Feuer sind auch in der Osterzeit verboten, teilt die Stadt Meinerzhagen mit.
Es muss beachtet werden, dass ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Stroh, Schlagabraum, Baumschnitt, Heckenschnitt oder Ähnliches für ein Osterfeuer zum Einsatz kommen dürfen: Altreifen und behandelte Materialien wie Papier, Möbel oder Zaunholz gehören nicht auf ein Osterfeuer.
„Um Kleintiere zu schützen, schichten Sie das Material frühestens zwei bis drei Tage vor dem Verbrennen auf oder bereits aufgeschichtetes Material um“, erklärt die Stadt Meinerzhagen in einer Pressemitteilung. „Bei starkem Wind darf das Feuer nicht angezündet beziehungsweise sofort gelöscht werden, um ein Waldbrandrisiko zu vermeiden.“
Innerhalb der Wohnbebauung sind Osterfeuer nicht zulässig. Außerdem sind folgende Sicherheitsabstände einzuhalten:
- 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden
- 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen
- 25 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen
- 10 Meter von befestigten Wirtschaftswegen
Wer ein Osterfeuer abbrennen möchte, soll sich spätestens bis Mittwoch, 2. April, an die Stadt Meinerzhagen wenden. Dabei müssen der Verbrennungsort und der Zeitraum ebenso angegeben werden wie ein verantwortlicher Ansprechpartner, der während der Veranstaltung telefonisch erreichbar ist.
Für eine Anmeldung und alle weiteren Fragen zum Thema steht Steffen Kohl unter der Telefonnummer 02354 / 77-231 oder via E-Mail [email protected] zur Verfügung. Den Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Thema finden Interessierte hier.