„Innerhalb des Finanzplanungszeitraumes 2026 bis 2028 ergibt sich für jedes Jahr ein Fehlbetrag von über 14 Mio. Euro“, heißt es im Haushaltsplanentwurf. Der vorliegende Haushalt für das Jahr 2025 löse eine Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsicht aus. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts könne für das Haushaltsjahr 2025 noch vermieden werden. Es sei allerdings darauf hinzuweisen, dass der grundsätzlich genehmigungsfähige Haushalt ausschließlich aufgrund der gesetzgeberischen Instrumente (Verlustvortrag in Folgejahre) gegeben sei. „Ein annähernd strukturell ausgeglichener Haushalt ist nicht in Sicht, der Eintritt in die Haushaltssicherung absehbar. Strikte Sparbemühungen und jede Möglichkeit der Ertragssteigerung sind erforderlich.“
In seinem Vortrag im Rat wiederholte Brinkmann seine Aussage, die er bei seiner Vorstellung in Plettenberg im vergangenen Jahr geäußert hatte: „Auch in der Stadt Plettenberg muss man sich von jahrzehntelang gewohnten Standards verabschieden. Es wird Einschnitte geben, die die Bürgerinnen und Bürger spüren werden, teilweise werden sie auch schmerzen.“
Gewerbesteuerprognose lautet 24 Millionen Euro
Als wesentliche Erträge der Stadt führte Brinkmann die Gewerbesteuer, die Grundsteuer B, die Einkommenssteueranteile sowie die kommunalen Umsatzsteueranteile an. Bei der Gewerbesteuer rechnet er in diesem Jahr mit 24 Mio. Euro und damit 25 Prozent weniger als 2023. Der Hebesatz beträgt unverändert 450 Prozentpunkte. Im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen müsse über eine Erhöhung der Hebesätze nachgedacht werden, schreibt der Kämmerer im Planentwurf. Die Gesamtsumme der Steuererträge erreiche 2025 50,296 Mio. Euro.
Erstmals seit 2023 erhält Plettenberg 2025 wieder Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 4,2 Mio. Euro, Landeszuwendungen (z. B. für den Betrieb der Kitas) in Höhe von 9,9 Mio. Euro und aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen fließen Erträge in Höhe von rund 3 Mio. Euro in den Ergebnisplan ein.
Bei den städtischen Aufwendungen schlagen die Personal- und Versorgungsaufwendungen mit rund 30,8 Mio. Euro zu Buche. Die aktuellen Forderungen der Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst beurteilt Brinkmann kritisch: „Forderungen von acht Prozent Tabellenentgeltsteigerungen, mindestens jedoch 350 Euro im Monat und drei zusätzliche freie Tage können zu einem Abbau staatlicher Dienstleistungen führen. Den Kommunen wird weitere Handlungsfreiheit im Bereich der zunehmend reduzierten freiwilligen Leistungen genommen.“
Investitionen in Höhe von fast 26 Millionen Euro
Das anspruchsvolle Investitionsprogramm der kommenden Jahre trage maßgeblich zur Erhöhung der Abschreibungen bei, die bereits jetzt einen Höchstwert von rund 7,5 Mio. Euro erreichten. Für 2025 sind Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von rund 25,9 Mio. Euro geplant.
Im Bereich Hochbau werden über 12 Mio. Euro investiert. Maßnahmen sind u. a. die Grundschule Holthausen, Sanierung Realschule und Feuerwehrgerätehaus Ohle. Die Neugestaltung des Maiplatzes fließt mit gut einer Million Euro in den Haushaltsplanentwurf ein.
Den größten Posten bei den Aufwendungen nehmen erneut die Transferaufwendungen ein, die mit rund 41,7 Mio. Euro veranschlagt werden. Dazu zählen insbesondere alle Zuschüsse und Umlagen. Hervorzuheben seien z. B. die Kreisumlage, die Zuschussgewährungen für Kindergartenträger oder OGS-Betreuungseinrichtungen, die Gewerbesteuerumlage, die Krankenhausumlage, die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Jugendhilfe.
Der Plettenberger Kämmerer wies vor dem Hintergrund der angestrebten Milliardeninvestitionen auf Bundes- und Landesebene darauf hin, „die Frage, wie diese Pakete letztlich ausgestaltet werden, ob und wenn ja, wie viel bei den Kommunen ankommt“, noch lange nicht geklärt sei und maßgeblich von der weiteren einfachgesetzlichen Ausgestaltung abhinge. „Es ist erforderlich, in eine Neuordnung aller staatlichen Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen einzusteigen. Dieses muss einhergehen mit der nachhaltigen Stärkung der Kommunalfinanzen.“ Brinkmann sieht die kommunale Selbstverwaltung ernsthaft gefährdet. Das Land habe die verfassungsrechtliche Pflicht, für eine den Aufgaben entsprechende Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Die kommunalen Interessen seien bei der Bundesgesetzgebung hinreichend zu berücksichtigen.
Haushaltsverabschiedung ist für 29. April vorgesehen
„Aktuell übernimmt die kommunale Familie Aufgaben, die Bund und Land nicht ausreichend finanzieren“, kritisierte Brinkmann. Als Ansatzpunkte nannte er die „überfällige Neuordnung der Finanzierung der Eingliederungshilfe, zum anderen aber auch ganz generell die Anhebung des Verbundsatzes im nordrhein-westfälischen Gemeindefinanzierungsgesetz“. Letzteres diene nicht nur der Finanzierung gesetzlicher Pflichtaufgaben, sondern auch den „freiwilligen Aufgaben der Daseinsvorsorge, die eine Stadt attraktiv machen“.
Die Ratsfraktionen steigen nun in die Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2025 ein. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung ist für den 29. April vorgesehen.