Auf Eigentümer von Wohngrundstücken, Wohnungseigentümer und viele Mieter in Herscheid kommen deutlich höhere Belastungen durch die Grundsteuer zu. Der Hauptausschuss hat am Montag mehrheitlich empfohlen, die bislang geltende Differenzierung bei der Grundsteuer B aufzuheben. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 11. Mai.
Konkret soll künftig ein einheitlicher Hebesatz von 789 Prozent gelten. Für Wohngrundstücke bedeutet das eine Erhöhung um rund 15 Prozent. Eigentümer und Mieter von Nichtwohngrundstücken würden dagegen um etwa 40 Prozent entlastet. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Dass die Entscheidung niemandem leichtfällt, wurde in der Sitzung deutlich. Bürgermeister Uwe Schmalenbach verwies auf die unsichere, aber aus Sicht der Verwaltung eindeutige Rechtslage. Nach Urteilen und Gutachten spreche derzeit vieles dafür, dass unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke rechtlich nicht haltbar seien.
Hohe Rückzahlungen drohen
„Würden wir bei der differenzierten Erhebung bleiben, könnte es passieren, dass wir in einigen Jahren hohe Rückzahlungen leisten müssen – zulasten aller Bürger“, sagte Schmalenbach.
Den möglichen finanziellen Schaden für die Gemeinde bezifferte er auf rund 150.000 Euro pro Jahr. Vor diesem Hintergrund sehe die Verwaltung keine andere Möglichkeit, als einen einheitlichen Hebesatz zu empfehlen.
Nicht davon betroffen ist die Grundsteuer A, die auf landwirtschaftliche genutzte Flächen erhoben wird.
"So etwas Verkorkstes haben wir noch nie erlebt"
Scharfe Kritik richteten Politik und Verwaltung an das Land Nordrhein-Westfalen. Schmalenbach sprach von einer seit acht Jahren andauernden Reform, die von Beginn an fehlerhaft gewesen sei.
„So etwas Verkorkstes haben wir noch nie erlebt – und die Kommunen müssen es jetzt ausbaden“, sagte der Bürgermeister.
Auch in den Fraktionen überwog die Ratlosigkeit. CDU-Sprecher Eberhard Kaufmann erklärte: „Wir tun uns sehr schwer damit, so viele Bürger stärker zu belasten. Aber wir sehen keine Alternative – auch wenn es weh tut.“
Entscheidung fällt im Rat
SPD-Ratsherr Patrick Butschkau brachte einen niedrigeren einheitlichen Hebesatz von 671 Prozent ins Gespräch. Dadurch würden der Gemeinde jedoch ebenfalls rund 150.000 Euro jährlich fehlen, entgegnete Schmalenbach. Das würde das Haushaltssicherungskonzept gefährden.
Auch eine Verschiebung der Regelung auf das Jahr 2027, wie von Steven Dollase (Grüne) angesprochen, hält die Verwaltung nicht für machbar.
Am Ende sprach sich der Hauptausschuss mit sechs Ja-Stimmen bei fünf Enthaltungen für die Aufhebung der bisherigen Regelung aus. Die endgültige Entscheidung fällt der Rat in seiner Sitzung am 11. Mai.









